Schutzschild gegen Blitzschlag

Wie man Schäden vorbeugt, und in welchen Fällen die Versicherung zahlt.

Düsseldorf. "Es blitzt - Gott macht ein Foto fürs Archiv." Stimmt der Satz des Sängers Herman van Veen, dann macht Gott allein in Deutschland jährlich mehr als zwei Millionen Aufnahmen. Manches Mal bleibt es nicht nur beim Foto.

Dann dürfte aber jedenfalls ein lieber Gott nicht zuständig sein: Der Blitz trifft ein Haus direkt oder sorgt durch den Einschlag in der Nähe des Hauses dafür, dass eine Überspannung elektrische und elektronische Geräte beschädigt. Selbst ein Einschlag im elektrischen Leitungsnetz rund zwei Kilometer vom Haus entfernt kann zur Überspannung führen, die Computer, Telefon oder Fernseher zerstört.

Das ist kein bloß theoretisches Problem, wie die Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigen, der über die Schadensregulierung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung einen guten Überblick hat: Im Jahr 2007 gab es 510000 Blitz-Überspannungsschäden mit einem Schaden von 300 Millionen Euro.

Hier muss unterschieden werden - zwischen dem äußeren Blitzschutz, mit dem das Gebäude gegen den direkten Blitzeinschlag geschützt wird, und dem inneren Blitzschutz - dem Schutz vor Überspannungsschäden.

Nur in Ausnahmefällen. In §17 Absatz 4 der Landes- Bauordnung ist geregelt, dass Blitzschutzanlagen (vor dem direkten Blitzeinschlag) nur verpflichtend sind, wenn der Bau blitzschlaggefährdet ist oder die Folgen schwer sein können. Damit sind vor allem solche Häuser gemeint, in denen sich viele Menschen aufhalten oder Menschen, die sich nicht helfen können: Schulen, Krankenhäuser oder Seniorenheime. Oder auch Verkaufsstätten mit viel Publikumsverkehr.

Für Privathäuser gibt es in der Regel keine Pflicht für einen Blitzableiter. Thomas Raphael, Geschäftsführer des Ausschusses für Blitzschutz und Blitzforschung im Verband der Elektrotechnik (VDE) schätzt, dass nur in zehn Prozent der Wohngebäude ein äußerer oder innerer Blitzschutz installiert ist.

Es kommt darauf an, wo der Blitz einschlägt: Für äußere Schäden am Wohngebäude leistet die Gebäudeversicherung Ersatz. Wird aufgrund eines Blitzeinschlags die Wohneinrichtung zerstört, greift die Hausrat-Police.

Hinsichtlich der direkten durch Blitzeinschlag am Gebäude verursachten Schäden verneint das GDV-Sprecher Christian Lübke: "Bei privaten Gebäuden wird die Schadensregulierung nicht von einer Blitzschutz-Anlage abhängig gemacht." Lübke rät, um ganz sicher zu gehen, in der Baugenehmigung nachzusehen, ob für das Gebäude ein Blitzschutz gefordert ist.

Hier sollte man seinen Versicherungsvertrag überprüfen. Längst nicht jede Police deckt solche Überspannungsschäden ab. Gegebenenfalls sollte überlegt werden, dieses Risiko durch eine Vertragsänderung einzubeziehen.

Hinsichtlich des Schutzes gegen direkten Blitzeinschlag hilft der äußere Blitzschutz, der "Blitzableiter". Der äußere Blitzschutz, ein auf dem Dach verlegter Metalldraht, fängt den Blitz ein und leitet den Blitzstrom vom Einschlagspunkt zur Erde ab.

Um die Spannungsunterschiede - mehrere Millionen Volt gegenüber 230 Volt im Haus - auszugleichen, werden Blitzstromableiter im Stromzählerkasten und Überspannungsableiter gegebenenfalls auch direkt vor empfindlichen elektronischen Geräten installiert.

Nach Auskunft des VDE kostet ein Blitzschutzsystem für ein Einfamilienhaus mit äußerem und innerem Blitzschutz beim Neubau eines Einfamilienhauses etwa 2200 Euro. Eine spätere Installation kann teurer werden. Für einen Überspannungsschutz muss man bei einem Einfamilienhaus zwischen 250 und 500 Euro veranschlagen.

Eine einfache Steckdosenleiste mit Aus-Schalter ist kein wirksamer Schutz. Gratis ist der Überspannungsschutz nur, wenn man die Geräte ganz vom Netz nimmt, also den Stromstecker und bei Fernseher und Videorekorder zusätzlich den Antennenstecker zieht. Das empfiehlt sich vor allem auch bei längerer Abwesenheit.

Den Job sollte man Profis wie etwa den Mitgliedsbetrieben im Verband der Blitzschutzfirmen überlassen. Wer hier in Wohnortnähe qualifiziert ist, lässt sich übers Internet erfahren.