So senken Senioren die Steuerlast
inanzämter prüfen die Altersbezüge auf Steuerschulden – und das rückwirkend bis 2005.
Düsseldorf. Für Rentner und Pensionäre hat ein neues Zeitalter begonnen. Öffentliche und private Rentenkassen, Versorgungswerke und Versicherer teilen jetzt dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Höhe ausgezahlter Renten mit. Damit überblickt der Fiskus sämtliche Altersbezüge von Senioren - und das rückwirkend bis 2005. Für Rentner mit hohen Einkünften, die bislang keine Steuererklärung abgegeben haben, könnte dies zum Bumerang werden.
"Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 7.834 Euro, ab 2010 in Höhe von 8.004 Euro übersteigt", sagt Steuerberater Dominik Brach. Diese Summe wird vom Freibetrag abgezogen (s.unten) und ergibt schließlich das zu versteuernde Einkommen. Für Verheiratete gelten doppelte Beträge. Neben den Renten interessiert sich das Finanzamt auch für Einkünfte aus Nebenjobs, Vermietung und Kapitalerträgen. Eine Steuerschuld entsteht allerdings nicht sofort.
Seit 2005 steigt die Rentenbesteuerung schrittweise an. Wer 2009 erstmals Rente erhielt, der muss 58 Prozent - das ist der Freibetrag - seiner Bezüge beim Finanzamt abrechnen, ab 2010 steigt der Satz für Neurentner auf 60Prozent. Der steuerfreie Teil der Rente (2010: 40 Prozent) wird festgeschrieben, künftige Rentensteigerungen sind voll steuerpflichtig. Das Bundesfinanzministerium beschwichtigt zwar, "die meisten Renten bleiben auch weiterhin steuerfrei."
Der Steuerberaterverband schätzt allerdings, dass über zwei Millionen Seniorenhaushalte durch das Alterseinkünftegesetz in die Steuerpflicht gerutscht sind. Berechnungen zeigen, dass Ledige, die erstmals ab 2010 1500Euro Monatsrente beziehen, bereits 16 Euro dem Finanzamt schulden. Kommen Betriebs-, Riester-Rente oder Mieteinkünfte hinzu, steigt die Steuerschuld an, denn diese sind meist voll steuerpflichtig.
Einen Steuerpuffer bilden die Werbungskosten- beziehungsweise Sonderausgaben-Pauschalen von 102 und 36 Euro - sie erkennt der Fiskus automatisch an. "Abhängig vom persönlichen Steuersatz können Versicherungsbeiträge Entlastung bringen", so Brach. Die monatlichen Zahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie etwaige Kassenbeiträge von Betriebsrenten sind als Sonderausgabe absetzbar.
Arztrechnungen, Praxisgebühren, nicht erstattete Medikamente, Massagen, Brillen oder Pflegekosten können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Allerdings müssen Rentner einen Eigenanteil leisten. Bei Ehepaaren mit einem zu versteuernden Einkommen von 15.000 Euro beträgt er zum Beispiel vier Prozent (entspricht 600 Euro), bei Singles mit gleichem Einkommen fünf Prozent.
Beschäftigen Senioren Haushalts- oder Pflegehilfen, winken seit 2009 Steuernachlässe von bis zu 4.000 Euro. Abzugsfähig sind 20 Prozent der Kosten von maximal 20.000 Euro Rechnungsbetrag. Das Finanzamt erkennt neben pflegerischen Arbeiten Hilfe beim Kochen, Waschen, Bügeln, Haus- und Straßenreinigung und Gartenarbeiten an. Werden Handwerker beauftragt, werden weitere 20 Prozent bis maximal 6.000 Euro Rechnungssumme anerkannt. Den Rabatt von 1.200 Euro gibt es aber nur für Arbeits- und Fahrtkosten, nicht für das Material. Wichtig: Rechnungen überweisen, da der Fiskus Barzahlungen nicht akzeptiert.
Senioren über 64 können Einkünfte aus Nebenjobs, Vermietung und Verpachtung sowie Zinsen um den Altersentlastungsbetrag mindern. 2009 sind bis zu 1.596 Euro anerkannt, ab 2010 nur noch 1.520 Euro. Bei Kapitalerträgen über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro je Anleger bringt die Steuererklärung Bares, wenn der persönliche Steuersatz geringer ist als die Abgeltungsteuer von 25 Prozent.