Sparen: Auch Schüler können „riestern“
Fast 40 Prozent der 15-Jährigen arbeiten nebenbei. Wer seine Tätigkeit als Minijob anmeldet, bekommt Zulagen.
Düsseldorf. Seit den Sommerferien verteilt die 13-jährige Jenny im Kölner Süden jede Woche ein örtliches Werbeblättchen. "30 Euro in der Woche für fünf Stunden Arbeit - ist doch okay", meint sie.
Tatsächlich können schon 13-jährige Schüler "riestern" - und dafür erhebliche staatliche Zulagen bekommen. Dafür brauchen sie einen Minijob, bei dem sie auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten, und einen Riester-Vertrag.
Sobald Schüler 13 Jahre alt sind, dürfen sie mit Einwilligung ihrer Eltern regelmäßig leichte Aushilfstätigkeiten übernehmen. Erlaubt sind bis zu zwei Arbeitsstunden pro Tag an maximal fünf Wochentagen - und in den Schulferien noch mehr.
Welche Jobs erlaubt sind, ist in der Kinderarbeitsschutzverordnung detailliert aufgelistet. Die Liste reicht vom "Austragen von Zeitungen oder Werbeprospekten" über die "Betreuung von Haustieren" bis zur "Ernte und Feldbestellung".
Fast 40 Prozent der 15-jährigen Schüler haben einen kleinen Job. Die Schulleistungen leiden darunter in der Regel nicht. Das hat bereits 2003 das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung herausgefunden. Das Verteilen von Prospekten zum Beispiel kann Schülern nicht nur ein schönes Taschengeld bringen, sondern auch schon zur Altersvorsorge verhelfen. Je früher diese beginnt, desto besser. Dazu ist folgendes zu beachten:
Es muss sich um einen offiziellen Minijob handeln, der bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist. Das funktioniert bei Schülern genau wie bei Erwachsenen. Dies gilt übrigens auch für Privathaushalte, die die Jobber bislang meist schwarz beschäftigen. Bei einer Anmeldung des Jobbers müssen sie zwar Abgaben abführen, können aber den Job beim Finanzamt geltend machen. Für Steuerzahler ist die Steuerersparnis höher als die gezahlten Abgaben.
Minijobbende Schüler müssten zudem auf die für Arbeitnehmer übliche Rentenversicherungsfreiheit beim Minijob verzichten und die ohnehin vom Arbeitgeber zu zahlenden Rentenversicherungsbeiträge aufstocken. Bei einem gewerblichen Job von 15 auf 19,9 Prozent und bei einem privaten Job von fünf auf 19,9 Prozent.
Die Aufstockungsbeiträge werden mindestens auf Basis eines Monatsverdienstes von 155 Euro berechnet. Somit müsste Schülerin Jenny jeden Monat bei einem gewerblichen Job mindestens 7,60 Euro und bei einem Job im Privathaushalt mindestens 23,10 Euro in die Rentenkasse einzahlen - und wäre damit regulär rentenversichert.
Das würde ihr nicht nur minimale Rentenansprüche im Alter bringen. Wichtiger ist: "Schon ab dem Moment, wo der versicherungspflichtige Minijob angetreten wird, haben die jungen Jobber Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn die Erwerbsminderung durch einen Arbeitsunfall zustande kommt", sagt Christian Koopmann von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen.
Wer gesetzlich rentenversichert ist, erhält auch Zulagen für einen Riester-Vertrag. Koopmann: "Auch schon Schüler können einen Riester-Vertrag abschließen und sich mit einem Monatsbeitrag von nur fünf Euro die vollen Zulagen sichern." Das sind immerhin im ersten Jahr 354 Euro und danach jeweils 154 Euro.
Voraussetzung hierfür ist, dass die Betroffenen wenigstens einen rentenversicherten Monat im Jahr vorweisen können. Wer auf diese Weise schon im Alter zwischen 13 und 18 auf einem Riester-Vertrag anspart, kassiert immerhin staatliche Zulagen in Höhe von insgesamt 1124 Euro.