Strom: Wechseln spart Geld

Energie: Der Grundpreis der Stadtwerke ist meist höher als ein individueller Tarif.

Düsseldorf. Wenn zum 1. Juli die staatliche Kontrolle über die Strompreise fällt, wird die Energie der Stadtwerke vielerorts teurer. Dabei gehören die Preise in Deutschland jetzt schon zu den höchsten in Europa, beklagt der Bund der Energieverbraucher.

Verbraucher können den Preis aber senken, indem sie den Anbieter wechseln. "Wer den Grundpreis zahlt, also noch nie den Tarif gewechselt hat, bekommt keinen günstigen Preis", warnt Jürgen Schneider, Jurist der Verbraucherzentrale NRW. Das gilt für den Großteil der Stromkunden: 95 Prozent der deutschen Haushalte beziehen noch den Stadtwerke-Strom zum Grundtarif.

Zunächst einmal sollten Verbraucher wissen, wieviel Strom sie im Jahr verbrauchen. Darüber gibt die Stromrechnung Aufschluss. Anhand der Kilowattstundenzahl und der Postleitzahl zeigen Preisrechner im Internet die Tarife an. "Die Preisrechner sind ein erster Anhaltspunkt. Entscheidend sind aber konkrete Angebote der Versorger", sagt Schneider.

Beim Vergleich der Preise sollte man darauf achten, dass das Unternehmen einen Endpreis abgibt. Darin müssen Steuern und Abgaben enthalten sein. In der Regel besteht der Tarif aus dem festen Grundpreis und dem Verbrauchs- oder Arbeitspreis, der sich nach dem tatsächlichen Verbrauch errechnet. Ein Wechsel lohnt ab einer Ersparnis von 50 Euro im Jahr.

Die meisten Stadtwerke bieten neben der Grundversorgung weitere Tarife an. Sie hängen vom Verbrauch ab und sind günstiger als ihr eigener Grundversorgungstarif. Daher kann sich oft ein Wechsel innerhalb des Unternehmens lohnen.

Kunden sollten darauf achten, dass sie nach Vertragsabschluss einen Ansprechpartner haben und Reklamationen schnell erledigt werden, rät die Verbraucherzentrale. Ist das Unternehmen nur schriftlich zu erreichen, ist das ein schlechtes Zeichen.

Der Kunde schließt mit dem neuen Versorger einen Vertrag ab. Darin enthalten ist eine Vollmacht, den alten Vertrag zu kündigen. Der neue Anbieter regelt Datenaustausch und Zählerablesung. Verbraucherschützer raten, sich am Tag des Wechsels den Zählerstand zu notieren. Der bisherige Versorger schickt dem Verbraucher eine Abschlussrechnung. In der Regel kommt der Strom nach vier bis acht Wochen vom neuen Anbieter.

Die Laufzeiten der Tarife sind sehr unterschiedlich. Die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf rät, sich höchstens ein Jahr zu binden. Nur so hat der Kunde die Möglichkeit, sich nach Ablauf der Bindefrist einen anderen Anbieter zu suchen. Dafür ist es auch wichtig, dass die Kündigungsfrist höchstens einen Monat beträgt.

Vorsicht vor Preisanpassungsklauseln. Damit kann der Versorger den Preis während der Vertragslaufzeit erhöhen. Das ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Kommt es zu einer Erhöhung, sollten Kunden die Klausel prüfen lassen. Meistens gibt es eine Preisgarantie für eine Zeit, in der der Tarif sich nicht ändert.

Manche Anbieter verlangen Vorauskasse. "Darauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen", sagt Schröder. Sie birgt die Gefahr, dass man bei niedrigerem Verbrauch als festgelegt kein Geld zurückbekommt und bei höherem Verbrauch teuer nachzahlen muss. Und geht das Unternehmen pleite, ist das Geld weg. Ohne Strom wird der Verbraucher aber nicht sein. Gibt es Probleme zwischen den Anbietern oder geht der neue Versorger Pleite, muss der bisherige Lieferant die Versorgung des Kunden garantieren.

Vorgeschrieben ist, dass die Versorger den Anteil der unterschiedlichen Energiequellen (fossile Brennstoffe, Atomenergie und regenerative Energien) angeben. Die meisten Versorger bieten mittlerweile Öko-Tarife mit höheren Anteilen oder ausschließlich regenerativer Energien an.