Telefonaktion : Nach sechs Jahren schuldenfrei
Der Privatkonkurs hilft Betroffenen aus der Notlage und gibt ihnen eine Zukunftsperspektive.
Krefeld. Arbeitslosigkeit, Scheidung und auch Selbstüberschätzung sind häufig Ursachen für Schulden. Die wachsen Betroffenen oft über den Kopf und sie wissen sich nicht mehr zu helfen. Eine Möglichkeit aus einer Schuldenfalle zu entkommen, ist ein Verbraucher-Insolvenz-Verfahren. Dazu beantworteten Experten bei unserer Telefonaktion viele Fragen.
Wer ein Verbraucher-Insolvenz-Verfahren einleiten möchte, muss zahlungsunfähig sein oder ihm droht die Zahlungsunfähigkeit. Neben der Angabe aller Schuldverhältnisse sind die Betroffenen verpflichtet, verwertbares Vermögen herauszugeben. Auch das Gehalt kann zum Teil gepfändet werden. Die Pfändungsgrenzen sind unterschiedlich. Kindesunterhalt kann nicht gepfändet werden.
Über die Stadtverwaltung oder im Internet erfahren Schuldner, an welche Beratungsstelle sie sich in ihrer Stadt wenden können. Bei einer Beratungsstelle eines Wohlfahrtsverbandes, z.B. die Diakonie, ist die Beratung kostenlos. Es kann jedoch sein, dass ein Beratungstermin erst in einigen Monaten zu bekommen ist. Eine Hilfe für die Schuldnerberater ist eine Auflistung aller Gläubiger und Forderungen. Hinweis: Es hilft nichts, wenn ein Angehöriger bei der Beratungsstelle einen Termin vereinbart. Nur einem Betroffenen wird geholfen. Übrigens: Die Gerichtskosten werden am Ende des Verfahrens in Raten gezahlt, falls Geld vorhanden ist.
Das Verfahren verfolgt zwei gleichrangige Ziele: Die Gläubiger des Schuldners gemeinsam zu befriedigen, indem das Schuldvermögen verwertet und der Erlös daraus verteilt wird. Und: Dem redlichen Schuldner soll die Gelegenheit gegeben werden, sich von seinen restlichen Schulden zu befreien. Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode, diese dauert sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenz-Verfahrens, wird dem Schuldner eine Restschuldbefreiung erteilt. Ausnahmen: Geldbußen, Zwangs- und Ordnungsgelder etc. fallen nicht unter die Befreiung. Achtung: Schulden, die während des laufenden Insolvenz-Verfahrens gemacht werden, sind nicht Teil des Verfahrens!
Solange man nicht einen Vertrag mitunterschrieben hat, kann man nicht haftbar gemacht werden. Nimmt ein Ehepaar einen Kredit gemeinsam auf und es kommt zu einer Scheidung, müssen beide zurückzahlen.
Wer während des Verfahrens schwarz arbeitet und erwischt wird, dem droht eine Betrugsanzeige. Zudem wird das Verfahren abgebrochen.