Telefonaktion: Experten helfen aus Schuldenfalle

2006 wurden 17 644 Verbraucher-Insolvenzverfahren eröffnet. Doch das eignet sich nicht für jeden.

Krefeld. Bei Ilona F. war es die Liebe zu einem Mann, die sie blindlings in die Schuldenfalle tappen ließ, bei Michael K. waren es die verlockenden, leicht abzuschließenden Kredite, mit denen er zunächst eine Operation für seinen Vater, später dann den Kauf eines Autos und einer Küche anfangs mühelos finanzierte. Franz F. verlor nach Jahren seinen Job, flüchtete sich in die Selbstständigkeit und ging pleite. Er konnte die Bankkredite nicht mehr tilgen.
Schätzungsweise 8200 Haushalte sind allein in Krefeld überschuldet, 4,3 Millionen deutschlandweit. Für manche von ihnen ist das Insolvenzverfahren die einzige Lösung für ihre Schuldenprobleme. So wurden im vergangenen Jahr in NRW 17 644 Verbraucher-Insolvenzverfahren eröffnet gegenüber 16 213 in 2005. Das ist laut dem Landesamt für Datenverarbeitung NRW eine Steigerung innerhalb eines Jahres von 8,8 Prozent.
"Voraussetzung für das sogenannte Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners”, führt Friedel Zenke von der Schuldnerberatung der Diakonie aus. Seit 1999 gibt es die Möglichkeit dieses Gerichtsverfahrens, mit dem überschuldete Menschen ein wirtschaftlicher Neuanfang ermöglicht wird. "Doch für einen erheblichen Teil der Hilfesuchenden kommt dieses Verfahren aus unterschiedlichen Gründen nicht in Betracht.”
Verbraucher können von Restschulden befreit werden
Zu den Gründen zählen rechtliche Hemmnisse wie beispielsweise die Angabe falscher Personalien, um einen Kredit zu erschleichen, das Vorliegen bestimmter Schuldverpflichtungen sowie die mangelhafte Einstellung des Schuldners zu den Pflichten des Insolvenzverfahrens. Insbesondere die Pflicht, das verwertbare Vermögen, z.B. den eigenen Wagen herausgeben zu müssen, ist laut Zenke wenigen bekannt und schreckt einige ab, das Verfahren einzuleiten. Auch wissen viele nicht, dass sie alle Schuldenverpflichtungen angeben müssen. Alle nötigen Zahlungen laufen nach Einleitung der Verbraucherinsolvenz über das zuständige Insolvenzgericht. Private Vereinbarungen über Ratenzahlungen oder ähnliches werden hinfällig.
Dabei bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren verschuldeten Bürgern die einmalige Möglichkeit, nach sechs Jahren des "Wohlverhaltens” ­ sprich Zahlung des pfändbaren Teils des Einkommens an einen Treuhänder ­ von den Restschulden befreit zu werden.
Es gibt aber auch hier Ausnahmen: So gilt diese Regelung nicht etwa bei Geldstrafen, Geldbußen und Schulden, die aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen des Schuldners entstanden sind.
TELEFONAKTION Expertenrat Heute am "Aktionstag Schuldnerberatung 2007" stehen unseren Lesern in der Zeit von 17 bis 19 Uhr drei Schuldnerberater Rede und Antwort. Christiane Mahr, Thomas Kohlleppel und Friedel Zenke sind unter den Rufnummern 02151/855-2894, - 2895, - 2986 zu erreichen. Die Anrufer bleiben anonym.