Telefonaktion: Schlechtes Zeugnis – wie können Eltern jetzt helfen?
Experten geben rechtliche und psychologische Ratschläge. Und zeigen Perspektiven für das neue Schuljahr auf.
Düsseldorf. Wenn es heute in NRW Zeugnisse gibt, überwiegt nicht immer die Freude über sechs Wochen Sommerferien. Rund 60 000 Schüler müssen das Jahr wiederholen, unzählige erwartet eine Nachprüfung. Eltern wissen oft nicht, wie sie sich verhalten sollen. Viele Leser suchten gestern bei unserer Telefonaktion Rat und Hilfe. Volkmar Kumpfert, Referatsleiter der Gruppe Schulrecht im Schulministerium, Ulrich Anhut, stellvertretender Schulleiter des Monheimer Otto-Hahn-Gymnasiums, und Harry Boeken, Sozialarbeiter und Gestalttherapeut aus Viersen, gaben wertvolle Tipps:
Mein Sohn bekommt auf dem Abgangszeugnis eine Fünf in Physik, obwohl der Lehrer mir im April versichert hatte, dass es eine glatte Vier wird. Was soll ich jetzt tun?
Experten: Legen Sie sofort schriftlich Einspruch ein. Der Schulleiter beruft dann eine Klassenkonferenz ein, in der der Lehrer die Note begründen muss. Sind seine Argumente nicht einleuchtend, wird die Note rückgängig gemacht. Theoretisch haben Sie für den Einspruch einen Monat Zeit. Doch auch die Lehrer gehen in die Ferien. Im Zweifel bleibt Ihr Einspruch sechs Wochen liegen. . .
Fünfen werden doch in "Blauen Briefen" angekündigt?
Experten: Normalerweise müssen Lehrer die Eltern zehn Wochen vor den Zeugnissen über eine Fünf informieren, in Ausnahmefällen sechs Wochen vorher. Wurde nicht gewarnt, ist die Fünf nicht versetzungsrelevant. Gibt es sogar zwei Fünfen ohne Vorwarnung, ändert sich die Lage: Eine Fünf wird dann wie eine "vorgewarnte" gewertet.
Das Zeugnis unserer Tochter ist miserabel. Muss sie in den Ferien üben?
Experten: Es bringt nicht viel, jetzt zu pauken. Wichtig ist, Absprachen für die Zukunft zu treffen. Sie müssen eine Struktur entwickeln, die im neuen Schuljahr beibehalten wird, zum Beispiel jeden Tag 90 Minuten lernen. Die Nachhaltigkeit ist entscheidend.
Eine Gymnasiastin bleibt zwei Mal in der Erprobungsstufe (Klasse 5 und 6) sitzen. Jetzt soll sie auf die Realschule wechseln. Wird sie dort überhaupt genommen?
Experten: Sie hat die drei erlaubten Jahre in der Erprobungsstufe ausgeschöpft. Spricht das Gymnasium nun eine Empfehlung für die Realschule aus, muss sie dort auch genommen werden. Anders herum gilt das auch: Bescheinigt eine Realschule nach der fünften Klasse einem Schüler Gymnasialreife, muss das Gymnasium das Kind aufnehmen.
Ein Lehrer begründet eine schlechte Zeugnisnote unter anderem mit der fehlenden Bereitschaft des Schülers, Hausaufgaben zu machen. Ist das erlaubt?
Experten: Nein. Hausaufgaben sind Teil der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts und dürfen nicht in die Leistungsbewertung einfließen. Solche Dinge können nur im Arbeits- und Sozialverhalten vermerkt werden.
Mein Sohn hat in einem Hauptfach eine Fünf, in den anderen je eine vier. Wird er damit versetzt?
Experten: Er muss auf jeden Fall in die Nachprüfung. Die Rechnung ist einfach: Eine Fünf in einem Hauptfach lässt sich nur durch eine Drei in einem weiteren Hauptfach ausgleichen. Sind die Noten nur ausreichend, ist die Nachprüfung vorgeschrieben.
Unser 15-jähriger Sohn ist zwar Klassenbester, hat aber Prüfungsangst. So kommt er schriftlich nicht über eine Vier hinaus. Sollen wir ihm Medikamente geben zur Beruhigung?
Experten: Auf gar keinen Fall! Wichtig ist es zu erfahren, was den Druck erzeugt. Der schulpsychologische Dienst kann Ihnen weiter helfen. Möglich wäre zum Beispiel eine Gesprächstherapie mit Gleichaltrigen.
Ein Schüler der Sekundarstufe I hat eine Klausur und die Nachprüfung verpasst. Jetzt verlangt der Lehrer eine so genannte Feststellungsprüfung. Darf er das?
Experte: Ja, wenn er den Schüler offensichtlich nicht bewerten kann. Dann kann er diese mündliche Prüfung ansetzen.
Ein Ehepaar weiß nicht mehr weiter, weil der Sohn fünf Fünfen auf dem Zeugnis hat.
Experten: Sie müssen das Selbstbewusstsein Ihres Sohnes wieder aufbauen und gemeinsam seine Stärken herausarbeiten. Wenn er sich im Internet spielend auf Englisch unterhält, sollten Sie ihn etwa dazu animieren, französische Chat-Freunde zu finden, um seine Französisch-Note zu verbessern. Zudem ist es wichtig, mit dem neuen Klassenlehrer einen Plan zu machen, wie die Lücken gefüllt werden können. Dann signalisieren Sie auch Ihrem Kind, dass alle an einem Strang ziehen.
Unser Sohn verlässt das Gymnasium ohne Abschluss. Auch Real- und Hauptschule nehmen ihn mit seinen schlechten Noten nicht.
Experten: Lassen Sie sich von einem Berufskolleg beraten. Dort wird Ihr Sohn genommen. Für viele Schüler ist das eine Chance, nicht zuletzt, weil dort praxisorientiert unterrichtet wird.
Ein Zwölfjähriger wird gemobbt. Seine Mutter will, dass er die Schule wechselt.
Experten: Das wäre dann ein Misserfolg fürs Leben, eine Erfahrung, die nicht mehr repariert werden kann. Besser ist es, nach den Gründen zu suchen, Klassenlehrer und Streitschlichter einzuschalten. Im Zweifel sollte man überlegen, ob der Schüler eine Therapie benötigt.