Hitze im Zug kein Entschädigungsgrund

Berlin (dpa/tmn) - Zugreisende, die aus einem überhitzten Zug freiwillig aussteigen, können keine Entschädigung der Bahn einfordern. Experten gehen aber davon aus, dass die Bahn aus Kulanz zahlen wird.

In den verbrieften Fahrgastrechten sei eine kaputte Klimaanlage im Waggon nicht als Entschädigungsgrund vorgesehen, erläutert Heinz Klewe, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (soep) in Berlin. „Ich gehe aber davon aus - und so hat es die Bahn angekündigt -, dass es eine Kulanzzahlung geben wird.“ Am Sonntag (5. Juni) hatten bundesweit mindestens etwa 20 Züge wegen kaputter Klimaanlagen Verspätung, etliche Passagiere mussten umsteigen. Betroffen waren Intercity-Züge, Eurocity-Züge und ICE.

Eine Entschädigung steht Passagieren zu, wenn sie den Zug auf Anweisung des Schaffners verlassen. „Wenn ich aussteigen und den Zug, der eine Stunde später kommt, nehmen muss, läuft das über die Verspätungsregelung. Dann bekomme ich 25 Prozent des Fahrpreises erstattet“, erläutert Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn.

Naumann rät Fahrgästen, die den Zug freiwillig verlassen wollen, sich die unangenehme Situation im Abteil vom Schaffner schriftlich bestätigen zu lassen. Dann könnten sie unter Umständen über die Verspätungsregelung an eine Entschädigung kommen, wenn sie ihren Fall mit der Schaffner-Information in der Hand im Service-Center schilderten.