Kolumne Gute Reise Bayreuth? Beirut?

San Juan statt San José, Bayreuth oder Beirut?  Ein Irrtum bei der Online-Buchung ist schnell passiert. Ein fehlender Buchstabe, ein falsches Datum oder gar eine verkehrte Flugstrecke: was  tun? Tatsächlich ist die Sache rein rechtlich nicht so einfach, denn der „Erklärungsirrtum“ gemäß §119 BGB zieht im Netz keineswegs automatisch.

Wuppertal

Foto: Schwartz, Anna (as)

Da vor Abschluss einer  jeden Buchung eine Zusammenfassung aller Daten erfolgt, ist die anschließende Transaktion verbindlich.

Auf den ersten Schreck folgt womöglich gleich der zweite: Wo bitte steht die Telefonnummer der Airline, des Anbieters? Und in welcher Hotline-Schleife wird man landen  beim Versuch, die schräge Buchung noch gerade zu biegen? Selbst namhafte Fluggesellschaften verstehen sich aufs digitale Versteckspiel hinter Email-Adressen und Callcenter-Diensten. Gelobt seien jene, meist heimischen Anbieter, die zumindest zu den üblichen Arbeitszeiten noch auf persönlichen Service setzen und sich bei Irrtümern kulant zeigen. Darum: Augen auf beim Online-Kauf. Besser tagsüber buchen, vorab die Kontaktmöglichkeiten prüfen und im Falle  des  Falles unverzüglich anrufen – denn La Palma ist nun mal nicht Las Palmas...