Kolumne Gute Reise Bayreuth? Beirut?
San Juan statt San José, Bayreuth oder Beirut? Ein Irrtum bei der Online-Buchung ist schnell passiert. Ein fehlender Buchstabe, ein falsches Datum oder gar eine verkehrte Flugstrecke: was tun? Tatsächlich ist die Sache rein rechtlich nicht so einfach, denn der „Erklärungsirrtum“ gemäß §119 BGB zieht im Netz keineswegs automatisch.
Da vor Abschluss einer jeden Buchung eine Zusammenfassung aller Daten erfolgt, ist die anschließende Transaktion verbindlich.
Auf den ersten Schreck folgt womöglich gleich der zweite: Wo bitte steht die Telefonnummer der Airline, des Anbieters? Und in welcher Hotline-Schleife wird man landen beim Versuch, die schräge Buchung noch gerade zu biegen? Selbst namhafte Fluggesellschaften verstehen sich aufs digitale Versteckspiel hinter Email-Adressen und Callcenter-Diensten. Gelobt seien jene, meist heimischen Anbieter, die zumindest zu den üblichen Arbeitszeiten noch auf persönlichen Service setzen und sich bei Irrtümern kulant zeigen. Darum: Augen auf beim Online-Kauf. Besser tagsüber buchen, vorab die Kontaktmöglichkeiten prüfen und im Falle des Falles unverzüglich anrufen – denn La Palma ist nun mal nicht Las Palmas...