Reise online buchen: Preisangabe immer dokumentieren

Hannover (dpa/tmn) - Reisekunden werden häufig von versteckten Kosten überrascht. Doch werben Anbieter mit dem Preis einer Reise, dann muss es sich dabei immer um den Endpreis inklusive aller festen Kosten wie Steuern und Gebühren handeln.

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Beim Buchen einer Reise sollte man nichts dem Zufall überlassen. „Damit Verbraucher im Internet nicht auf einen Werbepreis hereinfallen, der nicht alle Bestandteile enthält, sollten sie die Angaben dokumentieren“, rät der Reiserechtler Paul Degott. Am einfachsten geht das, indem sie ein Bildschirmfoto des ausgelobten Preises anfertigen und abspeichern, bevor sie den Bezahlvorgang abschließen. „Denn Angebote im Internet ändern sich sekündlich - beim nächsten Anklicken der Webseite ist die Angabe vielleicht schon verschwunden“, so Degott.

Oft verändert sich die Preisangabe für Reisen auch im Verlauf des Buchungsvorgangs: Auf Flugtickets werden Flughafengebühren und Steuern aufgeschlagen, beim Ferienhaus kommt die Kurtaxe, bei einem Hotelzimmer eventuell die Bettensteuer hinzu. „Diese Praxis ist verbreitet, deswegen aber noch nicht rechtens“, sagt Degott. Erst vor kurzem war ein Buchungsportal von einem Mitbewerber per einstweiliger Verfügung dazu verpflichtet worden, fällige Bettensteuern beim Werbepreis zu berücksichtigen.

„Zu den unlauteren Mitteln zählt auch, dass manche Anbieter Optionskästen mit Zusatzleistungen bereits aktiviert haben - obwohl das verboten ist“, sagt Degott. Solche Felder sollten Verbraucher beim Buchen im Internet besonders im Blick haben, sonst fielen zusätzliche Kosten für Leistungen an, die man nicht wollte. Typisch sei zum Beispiel eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung oder der Abschluss einer Reiseversicherung.

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