FTI-Pleite: Bald soll es bereits gezahltes Geld zurückgeben Der wichtige Sicherungsschein

Von Claudia Kasemann und Tom Nebe

Wohin geht die Reise nach der FTI-Pleite? Viele  Kunden haben Angebote anderer Veranstalter angenommen .

Wohin geht die Reise nach der FTI-Pleite? Viele Kunden haben Angebote anderer Veranstalter angenommen .

Foto: dpa-tmn/Clara Margais

NRW geht in die dritte Woche der Sommerferien, und viele, insbesondere Familien, haben ihren Urlaub bereits angetreten oder fiebern ihm entgegen. Andere orientieren sich noch, denn die Insolvenz des drittgrößten deutschen Reisekonzerns FTI Anfang Juni hat auch in unserer Region viele Reisepläne zunichte gemacht.

Um FTI-Kunden und um von der Insolvenz Betroffene hatten sich schnell nach Bekanntwerden der Pleite vor allem die beiden anderen großen Unternehmen, Dertour und Tui, bemüht und natürlich Angebote gemacht. „Tui hat als erster großer Veranstalter nach der FTI- Insolvenz besondere Buchungskonditionen zur Verfügung gestellt, um Gästen schnell die Möglichkeit einer Neubuchung zu geben“, sagt Tui-Sprecher Aage Dünhaupt. „Zusätzlich wurden mehr als 300.000 neue Reisen ins System übernommen, die insbesondere Ägypten und die Türkei betreffen.” Zu den Buchungsanreizen gehörte unter anderem der Verzicht auf Anzahlungen und flexible Reservierungen.

Doch viele FTI-Kunden warten nach der Stornierung hunderttausender Pauschalreisen auf ihr Geld: Wer vor der Pleite schon Zahlungen geleistet hat, kann sich diese nun bald zurückholen - der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) will den Erstattungsprozess nach eigenen Angaben in Kürze starten.

Wichtig für Erstattungen:

Um welche Reisen geht es?

Im Klartext: Kunden können darauf hoffen, das an den insolventen Veranstalter FTI überwiesene Geld zurückzuerhalten.

Um welche Reisen geht es: Zum einen um die Erstattung von Anzahlungen für Pauschalreisen, die bei den Veranstaltermarken FTI, 5vorFlug und BigXtra gebucht und die im Zuge der Insolvenzen der FTI Touristik GmbH oder der BigXtra Touristik GmbH storniert wurden. Zum anderen um Zahlungen, die Betroffene vor Ort leisten mussten, um bereits begonnene Reisen fortzusetzen – auch dafür bestehen Erstattungsansprüche.

Wie viele Menschen betrifft es, um welche Summen geht es?

Betroffen sind vermutlich Hunderttausende. Laut DRSF sind allein Erstattungsansprüche aus mehr als 250 000 abgesagten Pauschalreisebuchungen zu prüfen und auszuzahlen.

Wie läuft der
Erstattungsprozess ab?

Wie der DRSF auf seiner Website schreibt, werden alle Anspruchsberechtigten aktiv kontaktiert, sofern Kontaktdaten vorliegen. Ansonsten sollen Betroffene sich auch so auf dem Online-Erstattungsportal registrieren können, sobald dieses freigeschaltet ist - auch wenn sie nicht aktiv vom DRSF kontaktiert wurden. Wann genau es soweit ist, steht derzeit noch nicht fest.

Welche Belege der
Reise sind vorzulegen?

Die Buchungsbestätigung der Reise, Zahlungsbelege und – ganz wichtig – den Reisesicherungsschein des DRSF, den der Veranstalter mit den Buchungsunterlagen mitgeschickt hat. Wer vor Ort Zahlungen aus eigener Tasche geleistet hat, um den Urlaub fortsetzen zu können, sollte die Quittungen dafür parat haben. Die erforderlichen Dokumente lädt man dann in das Online-Erstattungsportal hoch. Der DRSF prüfe die eingehenden Erstattungsanträge und zahle berechtigte Ansprüche aus.

Pauschalreisen sind abgesichert – was fällt darunter?

Der DRSF definiert Pauschalreisen so: Reiseveranstalter schnüren mehrere Leistungen zu einem Paket und verkaufen es zu einem Gesamtpreis – beispielsweise Hotel, Flüge und die Transfers. Schon wenn zwei Leistungen – etwa Flug und Hotel – im Paket angeboten werden, handelt sich demnach um eine Pauschalreise.

Was ist mit Einzelleistungen wie einer Hotelzimmerbuchung?

Über den DRSF sind diese nicht abgesichert. Das gilt auch für einzeln gebuchte Flüge oder Transfers. Einzelne Mietwagen- oder Wohnmobilbuchungen über die Marken DriveFTI, Cars & Camper oder Meeting Point Rent-a-Car sind laut FTI ebenfalls nicht abgesichert. In dem Fall bleibt nur, zu versuchen, für in der Zukunft liegende Leistungen die Zahlungen über den Zahlungsdienstleister zurückzufordern. Ansonsten können Forderungen im regulären Insolvenzverfahren geltend gemacht werden. Dann jedoch bekommt man laut Verbraucherzentralen vermutlich nur eine niedrige Teilerstattung.

Wo gibt es Informationen
zum FTI-Sachstand?

FTI hat online eine https://www.fti-group.com/de/insolvenz/fti-touristik-gmbh-bigxtra-touristik-gmbh - Info-Website zur Insolvenz geschaltet mit Antworten auf viele Fragen, die sich Betroffenen stellen. Auch der Reisesicherungsfonds hat auf seiner Website einen https://drsf.reise/informationsueberlick-zur-insolvenz-der-fti-group/ - FAQ-Bereich, zudem gibt es eine Telefon-Hotline: 030 7895 4770 (Mo-Fr, 8 bis 19 Uhr).

Werden nun Angebote anderer Veranstalter verstärkt gebucht?

Ja, bestätigt Tui-Sprecher Aage Dünhaupt. „Die Menschen wollen reisen.“ Dadurch, dass der DRSF ja alle noch anstehenden FTI-Pauschalreisen erstatte, „fällt den Gästen die Entscheidung für eine Neubuchung auch leichter.“