X wie Xantener Vertrag — Residenzstadt und Gemälde
Düsseldorf. Der Xantener Vertrag vom 12.11.1614, mit dem der Jülisch-Klevische-Erbfolgestreit endete, bedeutete für Düsseldorf einen großen Einschnitt. Nach dem Tod Herzog Johann-Wilhelms im Jahr 1609 hatten Brandenburg, Sachsen und das Fürstentum Pfalz-Neuburg Besitzansprüche auf dessen Länder angemeldet.
Das Herzogtum Berg und damit auch Düsseldorf fiel nach dem Xantener Vertrag an Pfalz-Neuburg, Düsseldorf wurde zur Residenz- und Hauptstadt der Herzogtümer Jülich und Berg. Dass das Haus Pfalz-Neuburg eine Nebenlinie der bayerischen Fürstenfamilie der Wittelsbacher war, kann heute noch erfahren, wer der „Alten Pinakothek“ in München einen Besuch abstattet.
Dort befinden sich nämlich große Teile der ehemals stattlichen Düsseldorfer Gemäldesammlung. Kurz bevor Napoleon 1805 das Herzogtum Berg an seinen Schwager Joachim Murat übergab, wurde sie als Familienbesitz der Wittelsbacher nach München verbracht. uhoe
Frei nach dem Buch „Das große Düsseldorf Lexikon“.