Fall Vauth Kein Anfangsverdacht gegen Jäger in der Causa Vauth

Krefelds Staatsanwalt Axel Stahl macht auf WZ-Anfrage klar: „Wir hätten da nicht die Augen zugemacht.“

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Tönisvorst/Krefeld. Am Mittwoch kommt es zum zweiten Prozesstag gegen Lothar Vauth, der Partner und Kunden seiner ehemaligen Krefelder Kanzlei um 1,9 Millionen Euro betrogen haben soll. Die breite Öffentlichkeit interessiert sich zudem für die politische Dimension des Falls Vauth, in dem die Justiz acht lange Jahre nicht weiterkam.

Hochrangige Genossen wie Innenminister Ralf Jäger und der Viersener Landtagskandidat Hans Smolenaers hatten Vauths Kanzlei für Aufträge empfohlen, wenig später flossen Spendengelder auf jeweilige Parteikonten. Ein Anfangsverdacht für illegale Parteispenden, sagt Krefelds Oberstaatsanwalt Axel Stahl jetzt auf WZ-Nachfrage, konnte nicht ermittelt werden.

Jäger war 2008 noch Aufsichtsratschef der Gemeinnützige Gesellschaft für Beschäftigungsförderung (GFB) in Duisburg und hatte Vauth für Aufträge in Höhe von über 17 000 Euro ins Spiel gebracht, wenig später flossen 9000 Euro auf das Konto der Duisburger SPD. Im Unterbezirk Wesel gingen im selben Jahr 1000 Euro ein, offensichtlich bestimmt für den Wahlkampf des SPD-Bürgermeisters Norbert Ballhaus. Der hatte den Erb- und Familienrechtler Vauth auf Tipp von Smolenaers um Baugutachten gebeten, mit denen er ein Sportzentrum über Nacht schließen konnte.

Staatsanwalt Stahl kann das öffentliche Interesse ausdrücklich nachvollziehen, rein sachlich blieben Kausalitäten aber Theorien. Jäger selbst fand sich wegen der Vorwürfe seinerzeit in Düsseldorf vor dem Untersuchungsausschuss wieder und forderte genaueste Untersuchungen der Vorwürfe. „Das haben wir getan“, erklärt Stahl. „Es gab keinen Anfangsverdacht, der Ermittlungen gerechtfertigt hätte. Und wäre uns etwas aufgefallen bei den Ermittlungen in den Untreuefällen gegen Vauth, wären wir sofort aktiv geworden.“

Dass es in dieser Hinsicht noch Überraschungen gibt, erscheint unwahrscheinlich. Die Zeichen im Vauth-Prozess stehen auf Vergleich.