NRW unter Schwarz-Gelb Weniger Schutz für Mieter - CDU und FDP haben drastische Pläne

Schwarz-Gelb will in NRW die Rechte von Mietern einschränken. SPD, Grüne und Mieterschutzbund laufen Sturm.

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Düsseldorf. Die Grünen reden vom „Kahlschlag beim Schutz der Mieter in NRW“. Und die SPD wirft der neuen schwarz-gelben Koalition im Düsseldorfer Landtag vor, sie gehe „mit der Abrissbirne durch das Mietrecht“. CDU und FDP hätten einen Großangriff auf die Mieter vor.

Mietrechtliche Regelungen sind zwar erst einmal Bundesrecht. Doch die Bundesländer haben einen großen Spielraum, den Mieterschutz zu verstärken. Sie können aber auch einen zuvor erhöhten Schutz wieder abbauen. Eben das hat die neue schwarz-gelbe Koalition in ihrem Koalitionsvertrag dezidiert angekündigt.

Bislang sind es nur ein paar knappe Sätze und noch keine konkreten Gesetzesvorhaben, die die Oppositionsparteien im Düsseldorfer Landtag in der morgigen Debatte ins Visier nehmen wollen. Doch wenn Schwarz-Gelb seine Pläne wahr macht, werden diverse Schutzvorschriften fallen. Das steckt im Einzelnen hinter den Regelungen, die aufgehoben beziehungsweise in Frage gestellt werden sollen:

Die im Jahr 2015 eingeführte Mietpreisbremse soll bei Neuvermietungen bereits bestehender Wohnungen verhindern, dass die Miete zu stark ansteigt. Anders als in einem laufenden Mietverhältnis mit seinen Mieterschutzregeln (siehe unten „Kappungsgrenze“) kann der Vermieter durch den Vertragsabschluss mit einem neuen Mieter die Miete gegenüber dem bisherigen Stand deutlich anheben. Die Mietpreisbremse bedeutet nun, dass auch bei Neuvermietungen die Miethöhe maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

Das gilt aber nur da — und hier kommt die Landespolitik in Spiel —, wo die Landesregierung einen „angespannten Wohnungsmarkt“ festgestellt hat. Die abgewählte rot-grüne Landesregierung hatte eben dies in der Mietpreisbegrenzungs-Verordnung für 22 Kommunen bestimmt. Darunter sind Düsseldorf, Erkrath, Meerbusch, Monheim, Neuss, Ratingen, Aachen, Bonn, Leverkusen, Münster und Bielefeld. Diese Mietpreisbegrenzung will Schwarz-Gelb nun also ebenso aufheben wie die

Dabei geht es um folgendes: In einem laufenden Mietvertrag ist der Mieter vor zu starken Mieterhöhungen in zweifacher Weise geschützt. Zum einen dadurch, dass die Miete nur bis zur ortsüblichen Miete erhöht werden darf. Was ortsüblich ist, wird dabei meist anhand von Mietspiegeln festgestellt. Außerdem gilt eine sogenannte Kappungsgrenze. Das heißt: Die Miete darf innerhalb von drei Jahren nur um maximal 20 Prozent steigen.

Eine zugunsten des Mieters strengere Deckelung — und hier kommt wieder die Landespolitik ins Spiel — gilt laut der nordrhein-westfälischen Kappungsgrenzen-Verordnung in 59 NRW-Kommunen. Hier darf die Steigerung statt 20 Prozent dann nur 15 Prozent betragen. Auch diese gegenüber der bundesgesetzlichen für die Mieter günstigere Regelung soll fallen. Ebenso wie die

Diese schützt den Mieter so: Wird eine vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und danach verkauft, so gilt eine Frist von drei Jahren: vorher darf der Käufer, also der neue Vermieter, dem Mieter nicht wegen Eigenbedarfs oder aus Gründen der wirtschaftlichen Verwertung kündigen. Auch hier kann die jeweilige Landesregierung die bundesgesetzliche Regelung zu Gunsten der Mieter verschärfen. Das heißt: die Kündigungssperrfrist verlängern. Eben das ist in NRW mit Blick auf 37 Kommunen geschehen. In Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster ist die Sperrfrist auf acht Jahre, in weiteren 33 Kommunen auf fünf Jahre verlängert worden. Unter anderem in Langenfeld, Mettmann, Monheim, Ratingen und Aachen.

Ebenso fallen soll nach den schwarz-gelben Plänen die

Mit dieser hatte der frühere Bauminister Michael Groschek (SPD) seit 2015 den Städten und Gemeinden die Möglichkeit an die Hand gegeben, die Umwandlung von noch günstigen Mietwohnungen in zumeist teurere Eigentumswohnung zu verbieten. Schließlich ist geplant: das Aus für die

Hiernach können Kommunen in NRW Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf festlegen. Ist das der Fall, dann darf Wohnraum nur mit behördlicher Genehmigung in Büro- oder Gewerberaum umgewandelt werden. Entsprechende Satzungen haben Bonn, Dortmund, Köln und Münster erlassen.

Während all diese mieterschützenden Regelungen von Schwarz-Gelb ganz kassiert werden sollen, heißt es hinsichtlich eines weiteren Regelungsbereichs im Koalitionsvertrag noch etwas diffus, man wolle das Gesetz überprüfen. Es geht um das

Danach haben Behörden die Möglichkeit, bei Missständen einzugreifen, die durch Verwahrlosung, Vernachlässigung oder Überbelegung von Wohnraum entstehen. Bei unzumutbaren Wohnverhältnissen haben die Mieter danach neben dem Weg, sich gegen ihren Mieter zu wehren, auch die Möglichkeit, sich an die Kommune zu wenden. Diese steht ihnen dann zur Seite, ihre Rechte durchzusetzen. Im Extremfall ordnet das Amt die Unbewohnbarkeit der Wohnung an.

Der Deutsche Mieterbund NRW geht hart mit den geplanten Regelungen ins Gericht: Angesichts der jetzt schon angespannten Lage auf den Wohnungsmärkten in NRW setze der Koalitionsvertrag einen „absolut falschen Schwerpunkt“. Immer noch fehle es an bezahlbaren Mietwohnungen. Für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen sei es an gefragten Standorten fast unmöglich, eine Wohnung zu finden. Auf diese Entwicklung reagiere die neue Landesregierung paradoxerweise damit, dass sie Mieterinteressen einschränkt, indem sie ankündigt, sämtliche darauf abzielende Verordnungen zum Schutz vor überzogenen Mieten zu streichen.

Anders sieht das der Eigentümerverband Haus und Grund: So habe die Mietpreisbremse nicht dazu beigetragen, dass Menschen mit geringem Einkommen eine günstigere Wohnung finden. Auch die Kappungsgrenzen-Verordnung, die Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen auf maximal 15 Prozent in drei Jahren begrenzt, setze Fehlanreize. Viele private Vermieter erhöhten oft jahrelang die Miete nicht, weil sie ein gutes Verhältnis zu den Mietern haben und behalten möchten. Nach vielen Jahren könne dann aber auch mal eine größere Mieterhöhung angemessen sein.