Davies fordert 143.472,66 Euro, weil die DEG für seine Dopingsperre in der Vorsaison verantwortlich sei. Die Vereinsärzte hätten es versäumt, eine Ausnahmegenehmigung für ein „lebensnotwendiges“ Medikament zu besorgen, das auf der Dopingliste steht, ihm aber grünes Licht gegeben.
Der erste Verhandlungstag vor dem Arbeitsgericht war ohne Ergebnis geendet. Die DEG stellte den Prozess infrage, weil jeder Spieler selbst dafür verantwortlich sei, keine verbotenen Substanzen zu nehmen. Zwar sei Davies in der Tat bei den DEG-Medizinern gewesen, er hätte aber grundsätzlich „freie Arztwahl“ gehabt, zudem bestünde „kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Verein und den Mannschaftsärzten“. Die DEG sei nicht in der Verantwortung, das Arbeitsgericht nicht zuständig. Bis zum 23. Februar wird geklärt, ob der Prozess weiterläuft oder vor einem anderen Gericht neu beginnt. bes