DFB-Sportgericht vertagt Verhandlung im Fall Mönchengladbach

Frankfurt/Main (dpa). Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die mündliche Verhandlung über den Einspruch von Bundesligist Borussia Mönchengladbach gegen die Geldstrafe in Höhe von 25 000 Euro vertagt.

Grund für die Verschiebung war der Antrag von Gladbachs Anwalt Christoph Schickhardt, den Schiedsrichter-Assistenten Mike Pickel aus dem Heimspiel der Borussia gegen den SC Freiburg (Ergebnis 1:1) vom 3. November 2012 persönlich vernehmen zu wollen. Dieser war telefonisch zugeschaltet gewesen.

Mönchengladbach war am 23. Januar 2013 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichter-Verfahren wegen mangelnden Schutzes des Schiedsrichter-Assistenten und wegen eines unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 000 Euro verurteilt worden. Gegen die Entscheidung hatte der Club Einspruch eingelegt. In der 88. Minute des Spiels gegen den SC Frewaren mehrere Feuerzeuge, Münzen und volle Getränkebecher aus dem Zuschauerbereich in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten Pickel geflogen. Dabei war dieser von einem Feuerzeug am Bein getroffen worden. Bereits fünf Minuten zuvor waren Gegenstände auf das Feld geworfen worden.