10 000-Euro-Geldstrafe für BVB-Trainer Jürgen Klopp
Dortmund (dpa) - Borussia Dortmunds Trainer Jürgen Klopp muss wegen „unsportlichen Verhaltens“ eine Geldstrafe von 10 000 Euro zahlen. Dieses Urteil seines Sportgerichts gab der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bekannt.
Klopp war in der Nachspielzeit der Bundesligapartie zwischen Dortmund und Borussia Mönchengladbach (1:2) zum 4. Offiziellen Christoph Bornhorst gelaufen und hatte ihn angeschrien. Daraufhin war der Coach des Innenraums verwiesen worden. Klopp stimmte dem damit rechtskräftigen Urteil zu.
Referee Deniz Aytekin hatte nach eigenem Bekunden in seinem Bericht festgehalten, „das sich Herr Klopp mehrfach unflätig verhalten“ habe. Für die Maßnahme des Schiedsrichters brachte der Coach jedoch wenig Verständnis auf: „Ich bin in meinem Leben oft zu Recht bestraft worden. Diesmal nicht“, hatte er wenige Minuten nach der Partie kommentiert. „Ich habe nur gerufen 'Und da pfeifst du nicht?'. Allerdings mit meinem inzwischen weltbekannten Gesichtsausdruck. Dafür kann er mich nicht wegschicken.“
Auch BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke sieht keinen Grund für eine Strafe: „Ich muss Jürgen Klopp in diesem Fall zu 100 Prozent in Schutz nehmen. Er hat niemanden beleidigt. Was Klopp getan hat, machen 17 andere Trainer auch.“
Der als Heißsporn bekannte Klopp war zuletzt im Champions-League-Spiel der Borussia beim SSC Neapel nach einem Protest beim 4. Offiziellen aus dem Innenraum verwiesen worden. Die Disziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union (UEFA) belegte ihn deshalb Anfang Oktober mit einer Sperre von insgesamt zwei Partien. In Deutschland kam Klopp bisher immer mit Geldstrafen davon. Die Gesamtsumme beläuft sich nunmehr auf 58 000 Euro.