Staatsanwaltschaft verzichtet auf Revision - Hoeneß-Urteil wird rechtskräftig
Ursprünglich hatte die Anklage fünfeinhalb Jahre Haft gefordert. Entscheidung des Landgerichts München wird demnächst rechtskräftig.
München (dpa). Die Münchner Staatsanwaltschaft legt keine Rechtsmittel gegen das Urteil gegen Uli Hoeneß ein. Damit wird die Entscheidung des Landgerichts München demnächst rechtskräftig und es steht endgültig fest, dass der langjährige Präsident des FC Bayern München ins Gefängnis muss.
„Die Staatsanwaltschaft München II wird im Strafverfahren gegen Ulrich Hoeneß wegen Steuerhinterziehung keine Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 13.03.2014 einlegen“, hieß es in einer Mitteilung vom Montag. Das Gericht hatte den inzwischen zurückgetretenen Bayern-Boss am vergangenen Donnerstag wegen Steuerhinterziehung von 28,5 Millionen Euro zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre Haft für den 62-Jährigen gefordert. Hoeneß hatte bereits am vergangenen Freitag erklärt, dass er die Haftstrafe akzeptiere und gegen das Urteil keine Revision einlegen werde.
Da nun auch die Staatsanwaltschaft auf eine Revision verzichtet, wird Hoeneß in ein paar Wochen zum Haftantritt geladen. Zuvor muss aber noch die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliegen. Hoeneß wird seine Strafe in der Justizvollzugsanstalt in Landsberg am Lech absitzen.