Analyse „Dämonen selbst gerufen“ - Lau als Terrorhelfer verurteilt
Düsseldorf (dpa) - „Es sind die Dämonen, die Sie selbst gerufen haben.“ Mehrfach spricht der Vorsitzende Richter Frank Schreiber den blassen, schwarz gekleideten Mann auf der Anklagebank direkt an.
„Sie haben die rote Linie mehrfach überschritten. Es ist eindeutig, dass Sie geliefert haben.“
Am Mittwoch verurteilt das Düsseldorfer Oberlandesgericht Sven Lau als Terrorhelfer zu fünfeinhalb Jahren Haft.
Der Islamistenführer habe sich, nachdem er aus gesundheitlichen Gründen den Dienst als Feuerwehrmann in Mönchengladbach quittiert hatte, im Lauf der Jahre radikalisiert. Die Entwicklung sei ihm teilweise entglitten. Seine Freunde seien jetzt beim Islamischen Staat, „dem Sinnbild der entmenschlichten Grausamkeit und Mordlust“, sagt Schreiber.
Bundesweit hatte Lau seine Botschaften bei Demonstrationen, in Moscheen und in Internet-Videoauftritten unter die wachsende Schar der Anhänger des Salafismus gebracht. Er gilt als Initiator der „Scharia-Polizei“ in Wuppertal. Doch nun muss die Szene auf ihren Einflüsterer mit der eher leisen, emotionalen Rhetorik weiter verzichten.
Das Gericht spricht Lau im Sinne der Anklage als Unterstützer der Terrormiliz Jamwa („Armee der Auswanderer und Helfer“) in vier Fällen schuldig, bleibt beim Strafmaß aber ein Jahr unter der Forderung der Bundesanwaltschaft.
Laut Anklage hat Lau zwei Salafisten aus Deutschland mit Hilfe eines Schleusers in die Reihen Jamwas gelotst. Einer von ihnen ist der in Stuttgart zu viereinhalb Jahren Haft verurteilte Ismail I., der andere Zubir L., verurteilt zu zwei Jahren und drei Monaten.
Dass aus Laus Umfeld junge Männer nach Syrien verschwinden, war dem Verfassungsschutz, der Lau seit Jahren beobachtet, schon vor geraumer Zeit aufgefallen. Es dauerte aber eine geraume Weile, bis Rückkehrer anfingen zu reden und die gesammelten Chats und Mitschnitte ein deutliches Mosaikbild ergaben.
Nachdem er beim vergangenen Prozesstag von einem Weinkrampf übermannt wurde, behält Lau, Vater von fünf Söhnen, diesmal die Fassung. Er sitzt mit einer Unterbrechung bereits seit 22 Monaten in Untersuchungshaft, wegen Fluchtgefahr soll er dort auch bleiben, bis der Bundesgerichtshof über die bereits von der Verteidigung angekündigte Revision entschieden hat.
Für die Fluchtgefahr spreche „stundenlanger Telefon-Flirt mit einer 19-Jährigen, bei dem Ausreisepläne geschmiedet wurden“, sagt der Richter. Deswegen seien auch Zweifel an der Stabilität seiner familiären Beziehungen angebracht.
Verteidiger Mutlu Günal hatte sich in seinem Bemühen, die „Kronzeugen“ als unglaubwürdig erscheinen zu lassen, nicht durchsetzen können. Den Vorwurf, es handele sich bei dem Verfahren gegen Lau „um einen staatlichen Rachefeldzug gegen den Staatsfeind Nr.1“ wies der Richter als „substanzloses Spektakel“ zurück. Die Polizei habe akribisch ermittelt und große Mengen Daten gesichtet, aber keine einzige Maßnahme der Ermittler sei unzulässig gewesen, oder auch nur als unzulässig angegriffen worden.
Der bereits als Terrorist verurteilte Ismail I. hatte Lau im Prozess schwer belastet: Es sei Lau gewesen, der ihn in den Dschihad gebracht habe, genauer gesagt, in die Reihen der islamistischen Terrorgruppe Jamwa nach Syrien, berichtete der Zeuge. Dort sei Lau „ein gerngesehener Gast“ gewesen. Lau habe ihm den Dschihad und den Märtyrertod in den schönsten Farben beschrieben: „Wenn du stirbst, kommt ein grüner Vogel und holt dich ab“, habe er gesagt. „Dass ich es durchgezogen habe, liegt an ihm. Er selbst ist nur mal zu Besuch gekommen. Das ist wirklich ein Feigling.“