Hintergrund: Saarländer haben am 25. März nur eine Stimme

Saarbrücken (dpa) - Bei der Landtagswahl am 25. März sind rund 800 000 Saarländer zur Stimmabgabe aufgerufen.

Elf Parteien bewerben sich um die 51 Sitze im Saarbrücker Landtag. Neben CDU, SPD, Linkspartei, Grünen und FDP treten die Piratenpartei, die Familien-Partei, die NPD, die Freien Wähler, „Die PARTEI“ und die Initiative Direkte Demokratie an.

Es gibt drei Wahlkreise: Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen. Jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme, mit der gleichzeitig die Landes- und eine der drei Wahlkreislisten einer Partei gewählt wird. Von den 51 Mandaten werden 41 über die Wahlkreis-, die übrigen über die Landeslisten vergeben. Diese aus den 60er Jahren stammende Regelung gibt es laut Landeswahlamt in keinem anderen deutschen Flächenland mehr.

Die Stimmen werden nach dem d'Hondtschen Höchstzahlverfahren ausgezählt, benannt nach dem belgischen Rechtsprofessor Victor d'Hondt (1841-1901). Es begünstigt geringfügig größere Parteien. Die Legislaturperiode dauert fünf Jahre.