Erbschaftssteuer: Firmenerben und der Fiskus

Wer ein Unternehmen übernimmt, kann steuerfrei bleiben – wenn er die Arbeitsplätze zehn Jahre lang erhält.

Düsseldorf. Die Frage, ob ein Erbe Erbschaftsteuer zahlen muss, ist nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Erbschaftsteuer schon kompliziert genug. Doch wer ein Unternehmen erbt, kommt ohne steuerrechtliche Experten gar nicht mehr aus.

Der Firmenerbe darf gegenüber dem Privaterben durch Steuerverschonung bevorzugt werden. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht erlaubt. Grund: Die Verfügbarkeit über den Betrieb und einzelne betriebliche Wirtschaftsgüter ist beschränkter als bei betrieblich ungebundenem Vermögen.

Muss der Firmenerbe Erbschaftsteuer zahlen, könnte das den Betrieb in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen und Arbeitsplätze gefährden. Das hat der Gesetzgeber berücksichtigt - wenn auch nach Meinung von Kritikern nicht ausreichend. Die Grundzüge der neuen Regelung:

Firmenerben, die den ererbten Betrieb sieben Jahre lang fortführen, müssen erst einmal nur 15 Prozent des ererbten Unternehmenswertes versteuern. 85 Prozent des Betriebsvermögens werden von der Besteuerung verschont, wenn die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650 Prozent der Lohnsumme zum Zeitpunkt des Erbes beträgt.

Der dahinter stehende Gedanke: Bleiben die Arbeitsplätze erhalten, wird dies durch einen Erlass der Erbschaftsteuer honoriert. Eine Nachversteuerung wird dann fällig, wenn nach sieben Jahren die geforderte Lohnsumme unterschritten wird, sprich: nicht mehr so viele Arbeitnehmer in Lohn und Brot sind wie zur Zeit des Erbfalls.

Weil das offenbar noch nicht kompliziert genug ist, bietet der Gesetzgeber noch eine weitere Variante an: Der Firmenerbe kann auch die Option wählen, den Betrieb zehn Jahre lang fortzuführen. Wenn er nach dieser Zeit noch die gleiche Lohnsumme zahlt wie im Zeitpunkt des Erbes, so kommt er ganz um die Erbschaftsteuer herum.

Noch muss die Neuregelung durch den Bundesrat. Doch selbst wenn sie diese Hürde genommen hat, könnte es weiteren Streit geben - der gegebenenfalls wieder bis zum Verfassungsgericht getragen wird. Weil mittelständische Unternehmen gegenüber Kapitalgesellschaften benachteiligt werden. Denn diese werden ja nicht vererbt und unterliegen nicht der Erbschaftsteuer.

Der Bonner CDU-Bundestagsabgeordnete Stephan Eisel: "Die vorgesehenen Bindungsfristen engen die im Grundgesetz geschützte Berufs-, Eigentümer- und Unternehmerfreiheit unzulässig ein." Er habe erhebliche Zweifel, ob mit dem Gesetz in Mittelstand und Handwerk die Sicherheit der Arbeitsplätze gewährleistet sei, die mit dem Betriebsvermögen an die nächste Generation weitergegeben werden.

Auch Norbert Gieseler von der Anwalts- und Steuerberatervereinigung Dansef meint: "Schon jetzt ist angesichts der bevorstehenden Wirtschaftsflaute absehbar, dass die Firmenerben die Regeln nicht erfüllen können und Nachbesteuerungen fällig werden."

Und das gefährde dann weitere Arbeitsplätze. Dagegen steht die Absicht des Gesetzgebers: Die Firmenerben sollen durchaus von der Erbschaftsteuer entlastet werden - aber eben nur, wenn sie Arbeitsplätze erhalten.