Siepmann: Bankmanager sollen für ihre Fehler haften

Düsseldorfs IHK-Hauptgeschäftsführer rechnet mit Prozessen wegen mangelnder Sorgfalt.

Düsseldorf. Im WZ-Interview fordert Düsseldorfs IHK-Hauptgeschäftsführer Udo Siepmann die Nutzung der rechtlichen Mittel, um Manager für Fehler zur Verantwortung zu ziehen.

Siepmann: Ich glaube, dass das Paket alle wichtigen Elemente enthält, die dem Vertrauensaufbau und der Liquiditätssicherung der Banken dienen. Das wichtigste ist, dass die Banken wieder untereinander Kredite gewähren. Daran kann man messen, ob der Befreiungsschlag gelungen ist.

Siepmann: Die Börse allein kann keine Antwort auf die Frage geben, ob die Krise überwunden ist. Wir müssen die Auswirkungen auf die Realwirtschaft abwarten.

Siepmann: Das Risiko ist angesichts des Ernstes der Lage vertretbar. Wenn die Dinge gut laufen, kann das Eintreten des Bürgschaftsfalles die Ausnahme bleiben. Zudem kann der Staat später seine Anteile verkaufen und damit den Fonds auffüllen. Erst dann wird man sehen, was beim Steuerzahler hängen bleibt. Eine Alternative zu diesem Programm sehe ich nicht.

Siepmann: Nein, das kann man nicht vergleichen. Die große Krise von 1930 hat zu ganz gravierenden realwirtschaftlichen Einbrüchen geführt. Das haben wir derzeit nicht, und ich glaube auch nicht, dass es dazu kommen wird. Damals hat die Geldpolitik nicht so reagiert, wie sie heute reagiert. Sie hat die Liquidität immer weiter schrumpfen lassen und die Staaten haben versucht, ihre Einnahmeausfälle mit einem Heruntersparen ihrer Ausgaben auszugleichen. Heute reagieren wir klüger.

Siepmann: Bis jetzt sind die realwirtschaftlichen Daten nicht schlecht. Falls die Kreditvergabe restriktiver wird, werden aber sowohl Investitionen als auch der private Konsum leiden. Zudem werden die Absatzmärkte im Ausland schrumpfen, was unseren Export trifft. Die Unternehmen in unserer Region erwarten im kommenden Jahr einen Arbeitsplatzabbau. Mit Verzögerung wird die Krise also den Arbeitsmarkt treffen.

Siepmann: Lassen Sie uns das voll ausschöpfen, was wir im Aktiengesetz haben. In Paragraf 93 heißt es, dass bei mangelnder Sorgfalt die volle persönliche Haftung eintritt.

Siepmann: Ich gehe davon aus, dass die Organe der Unternehmen das tun. Natürlich gehören auch die Bonuszahlungen auf den Prüfstand.

Siepmann: Ich hoffe, dass sie diese Lektion - gerade weil der Staat so in die Bresche springen muss - gelernt hat. Die Variante: "Wenn es schwierig wird, rufe ich nach dem Staat" darf sich nicht einschleifen. Das darf nur in Ausnahmesituationen wie der jetzigen passieren.