Wie Steuerzahler Freibeträge nutzen können

Werbungskosten, Sonderausgaben, Arbeitsweg - Möglichkeiten zum Steuersparen gibt es einige.

Düsseldorf. Die meisten Arbeitnehmer haben ihre Lohnsteuerkartenfür 2009 bereits erhalten. Bevor die Karte jedoch einfach an den Arbeitgeber weitergereicht wird, sollte überlegt werden, welche Freibeträge eingetragen werden können. Denn so kann jederdafür sorgen, dass er von vornherein weniger Steuern zahlen muss:

Was ändert sich konkret durch Freibeträge?
Wer Freibeträge eintragen lässt, hat üblicherweise im folgenden Jahrjeden Monat mehr Netto auf dem Lohnzettel. Das ist nicht nur einVorteil, weil das Geld dann für den Steuerzahler und nicht für dasFinanzamt arbeitet. Auch für Leistungen wie Arbeitslosengeld oderElterngeld ist das Nettoeinkommen die Berechnungsgrundlage: Mehr nettoauf dem Lohnzettel heißt hier mehr Geld.

Wann kann ich einen Freibetrag eintragen lassen?
Das ist dann möglich, wenn die Summe der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichenBelastungen um mindestens 600 Euro über den ohnehingewährten Beträgen liegt. Diese wiederum machen rund 1000 Euro aus. Zu den Werbungskosten zählen alleberuflich bedingten Ausgaben von Arbeitsmitteln bis Kinderbetreuung.Sonderausgaben sind etwa Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen oderSpenden. Kosten für Putzfrau oder Haushaltshilfen können unabhängig vonder 600-Euro-Grenze eingetragen werden.

Wie kann ich die Freibeträge eintragen?Wer zum ersten Mal Freibeträge eintragen will, muss einen Antrag aufLohnsteuerermäßigung ausfüllen. Der Antrag kann beim Finanzamtangefordert oder auch im Internet heruntergeladen werden. Er wird ausgefüllt und zusammenmit der Lohnsteuerkarte ans Finanzamt geschickt. Die Lohnsteuerkartemit den eingetragenen Freibeträgen bekommt später der Arbeitgeber, der dann im Regelfallmehr netto überweist.

Kann auch die Fahrt zur Arbeit eingetragen werden?
Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit kann kompletteingetragen werden, auch wenn die Pendlerpauschale von 30 Cent proKilometer offiziell nur noch ab dem 21. Kilometer gilt. Ob diekomplette Strecke anerkannt wird, hängt derzeit von einem noch ausstehendenUrteil des Bundesverfassungsgericht ab. Solltedie geltende Regelung darin bestätigt werden, muss mit Steuernachzahlungen gerechnet werden.

Kann ich meinen Sparerfreibetrag eintragen lassen?
Nein. Er hat mit der Lohnsteuer nichts zu tun. Er stellt Zinseinnahmenbis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Der Freibetrag wird mitFreistellungsaufträgen bei den Banken, wo das Geld angelegt ist,beantragt.

Wann läuft die Frist für den Antrag ab?Freibeträge können auch noch im laufenden Jahr 2009 eingetragen werden.Eine Frist gibt es allerdings: Nach dem 30. November 2009 nimmt das Amt denAntrag nicht mehr an. Danach gibt es das Geld nur noch über dieSteuererklärung zurück.

Muss ich mit Freibeträgen denn noch eine Steuererklärung machen?
Ja, denn gerade wer Freibeträge einträgt, muss die Erklärung sogar verpflichtend machen.