MeinungWZ-Kommentar zum einheitlichen Hebesatz im Zuge der Grundsteuerreform in Wuppertal: Kein Gewinnerthema
Am Ende ist von der Grundsteuer B jeder betroffen: Grundstückseigentümer über Grundbesitz oder Erbpacht, Mieter über die Nebenkosten, mit denen Vermieter die Grundsteuern umlegen können.