Düsseldorferin bei Unfall getötet – Fahrer wegen Mordes verurteilt

Der 19-Jährige war auf der Flucht vor der Polizei in ein Auto gerast.

Das Landgericht Darmstadt hat einen 19-Jährigen Autofahrer wegen Mord an einer Düsseldorferin zu einer Jugendfreiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt. Der junge Mann war am 30. Dezember 2018 auf der Flucht vor der Polizei.

Als er mit über 100 Stundenkilometern auf den Autobahnparkplatz „Fuchsbuckel“ bei Heppenheim in Südhessen fuhr, raste er in das Auto einer Düsseldorfer Familie. Die 39 Jahre alte Frau und ihr damals zehn Jahre alter Sohn saßen auf dem Rücksitz, während der Vater austreten war. Bei der Kollision wurden die Frau tödlich und der Junge schwer verletzt.

„Das äußere Tatgeschehen ist relativ unstreitig gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter Marc Euler in der Urteilsbegründung am 13. Verhandlungstag. Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag Mitte Juli gestanden, vor der Polizei geflohen, ins Auto der Familie gerast und Schuld am Tod der Mutter zu sein. Allerdings sahen der 19-Jährige aus Groß-Bieberau (Landkreis Darmstadt-Dieburg) und seine Verteidiger die Tat als fahrlässige Tötung (Maximalstrafe fünf Jahre).

Der Fall habe zwei Seiten, sagte Richter Marc Euler in der Urteilsbegründung. „Der Sohn wird ohne Mutter aufwachsen müssen.“ Auf der anderen Seite habe man einen verzweifelten jungen Mann, der massiven Ärger mit den Eltern gehabt habe und deswegen nicht erwischt werden wollte, erinnerte der Richter an eine Aussage des Angeklagten.

Der Angeklagte war zuhause rausgeflogen, weil er Schmuck der Mutter gestohlen hatte. Die Kollision sah das Gericht als Mord, weil der Angeklagte auf seiner Flucht nur an sich gedacht habe. „Wenn der Tod anderer Menschen egal ist, kann das bedingter Vorsatz sein“, erklärte Marc Euler. „Sie haben gehofft, dass das gutgeht“, sagte er zum Angeklagten, aber das reiche nicht für Fahrlässigkeit.

Der Vorsitzende erinnerte daran, dass der Angeklagte schon 2016 vom Amtsgericht wegen Fahrens ohne Führerschein eine Geldstrafe bekommen hatte und am 23. Dezember 2018 nochmal erwischt worden war. Was ihn nicht beeindruckt habe. Auch nicht die Bitten seiner Freundin, nicht mehr zu fahren. „Da ist jemand, der schert sich nicht um Regeln“, sagte der Richter und deswegen sei eine Jugendhaftstrafe notwendig, um auf den Angeklagten einwirken zu können.

Rechtsanwalt Thomas Reiche aus Düren hatte den Ehemann der Getöteten als Nebenkläger vertreten. Er sagte nach dem Urteil, dass sein Mandant das Gefühl gehabt habe, dass die Entschuldigung des Angeklagten und dessen Reue echt waren. „Er sieht das auch so, dass der Angeklagte das nicht mit Absicht gemacht hat.“ Allerdings hätten sein Mandant und sein Sohn den Tod der Düsseldorferin noch nicht verarbeitet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten, an Revision einzulegen. Der Angeklagte bleibt in Untersuchungshaft.