Weg frei für Bern Erbsache Gurlitt endlich geklärt
München/Bern (dpa) - Sie müssen irgendwo in einer Schublade liegen - die Pläne für eine Ausstellung über den wahrscheinlich spektakulärsten Kunstkrimi der vergangenen Jahrzehnte.
Eigentlich Ende 2016 wollte die Bonner Bundeskunsthalle Bilder aus der umstrittenen Sammlung von Cornelius Gurlitt ausstellen - in Zusammenarbeit mit dem Kunstmuseum Bern. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hatte die Kunsthalle der Bundesrepublik Deutschland mit dem Projekt beauftragt, doch voran ging lange nichts.
Grund ist, dass Gurlitts Cousine Uta Werner sich durch die Instanzen klagte, damit das Erbe des im Mai 2014 im Alter von 81 Jahren gestorbenen Sammlers an sie und nicht an das Kunstmuseum Bern geht. Sie, ihre Familie und ihre Anwälte beauftragten verschiedene Gutachter, die posthume Expertisen verfassten, dass Gurlitt nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war, als er seinen letzten Willen zu Papier brachte. Eine wahnhafte Störung, eine verrückte Angst vor Nazis, habe dazu geführt, dass er seine Kunst außer Landes wissen wollte. Ein vom Gericht bestellter Gutachter kam - ebenfalls ohne Gurlitt jemals getroffen zu haben - zum gegenteiligen Schluss.
Und seinen Ausführungen folgte das Oberlandesgericht München schließlich auch, wie es am Donnerstag mitteilt. Gurlitt war aus Sicht des Senats zurechnungsfähig, sein Erbe geht - wie von ihm verfügt - in die Schweiz. „Weg frei für das Kunstmuseum Bern“, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Und nicht nur dort atmet man auf.
„Es ist gut, dass wir alle nun Klarheit haben, wer das Erbe von Cornelius Gurlitt antritt“, sagt Grütters. „Diese Entscheidung hilft uns, die Aufklärung des Kunstfundes zügig und transparent fortzusetzen.“ Im kommenden Jahr soll es mit der großen Ausstellung soweit sein.
„Das gemeinsam entwickelte Konzept hat einen zeitgeschichtlichen Fokus“, sagt Marcel Brülhart, Vizepräsident der Dachstiftung des Kunstmuseums. Die Ausstellung soll den Umgang von totalitären Regimen mit Kunst thematisieren - schließlich war Gurlitts rund 1500 Werke umfassende Sammlung, deren Fund 2013 öffentlich wurde, darum monatelang Gesprächsstoff, weil ein Teil der Bilder noch immer im Verdacht steht, es handle sich um Nazi-Raubkunst. Er war immerhin der Sohn von Hildebrand Gurlitt, einem von Adolf Hitlers Kunsthändlern.
Die Ausstellung will fragen, wie es zur Begrifflichkeit der „Entarteten Kunst“ kam, welche Biografien eine Rolle spielten, welche jüdischen Sammler Opfer des Kunstraubs und des Holocaust wurden und wie geraubte Werke später wieder zurück in die Museen und privaten Sammlungen gelangten.
Doch es soll nicht bei der Ausstellung bleiben. In Bern steht seit geraumer Zeit eine Provenienz-Forschungsstelle in den Startlöchern, die deutsche Experten bei der Erforschung der Sammlung unterstützen und mögliche Raubkunst identifizieren soll. Werke, deren Herkunft geklärt ist, sollen nach Bern gehen, umstrittene Bilder in Deutschland bleiben. Außerdem will sich das Museum nach Angaben Brülharts beim Verleih von Werken, die der von den Nationalsozialisten als „entartet“ diffamierten Kunst zugerechnet werden, an deutsche Museen großzügig zeigen.
Unglücklich über den Ausgang des Gerichtsverfahrens ist derweil Uta Werner. Weil das Oberlandesgericht München keine Rechtsmittel zugelassen hat, ist das Erbscheinverfahren nun abgeschlossen. Aus ihrer Sicht eine klare Fehlentscheidung: „Cornelius Gurlitt war in der Vorstellung gefangen, er müsse seine Bilder vor den Nazis retten, die in seiner Wahnvorstellung immer noch eine Bedrohung darstellten“, sagt sie. „Dass er den einzigen Weg dazu in der Schweiz sah, ist unzweifelhaft Ausdruck dieser traurigen Verwirrung.“ Ob nun zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden sollen, lassen sie und ihre Anwälte zunächst offen.
„Die Gegenseite könnte noch eine erbrechtliche Feststellungsklage anheben“, sagt Brülhart. „Diese würde aber das Kunstmuseum nicht daran hindern, beispielsweise die geplanten Ausstellungen in Bern und Bonn durchzuführen.“