Einigung in Tarifverhandlungen: Mit Vernunft und zwei Schönheitsfehlern
Martin Vogler kommentiert die Ergebnisse der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder.
Was sind eigentlich fünf Prozent? Früher war das klar. Wenn jemand vorher 2000 Mark verdiente, gab’s hundert Mark mehr. Und das für ein Jahr. Dann folgte die nächste Runde. Jetzt hat der öffentliche Dienst der Länder angeblich auch einen Abschluss von etwas mehr als fünf Prozent hingelegt, doch was dieser wirklich bedeutet, kann niemand exakt beziffern. Zuerst hieß es, er betrage fünf, dann rechnete ihn die Gewerkschaft flugs auf knapp sechs Prozent hoch. Die Arbeitgeber bewerten ihn intern bestimmt niedriger. Die Mischung aus Einmalzahlungen, längeren Laufzeiten und unterschiedlichen Erhöhungszeitpunkten ist schlicht zu verwirrend.
Aber das kommt den Verhandlungsparteien gelegen. Denn wenn keiner wirklich das Ergebnis durchschaut, verliert auch niemand sein Gesicht. Vor allem die Arbeitnehmervertreter, die mit hohen Forderungen angetreten waren, hatten längst begriffen, dass sie diese in wirtschaftlich extrem schwierigen Zeiten auch nicht annähernd erfüllt bekommen können. Die Allgemeinheit hätte dafür wenig Verständnis gehabt. Denn sichere Arbeitsplätze sind für alle, die um ihre Jobs zittern, ein schier unbezahlbarer Wert, so dass Lohnzurückhaltung für den öffentlichen Dienst einen breiten Konsens findet. Andererseits ist das jetzt verhandelte Plus für die Angestellten der Länder sinnvoll: Diese haben nämlich jahrelang so gut wie keine Steigerung erlebt - und hinken mit ihrem Abschluss ihren Kollegen beim Bund und den Kommunen hinterher. Die Einigung ist vernünftig, hat aber zwei Schönheitsfehler:
Die Leistungsbezahlung, die vor drei Jahren vereinbart wurde, ist wieder gestrichen. Die Idee war, engagierte Mitarbeiter mit bis zu acht Prozent höherer Vergütung zu belohnen und zu motivieren. Schade, dass man dieses in der Wirtschaft erfolgreiche Instrument geopfert hat. Es hätte eine Chance sein können, das Angebot insgesamt besser und damit bürger-, also kundenfreundlicher zu machen.
Zweiter Nachteil: Die tarifpolitische Zersplitterung im öffentlichen Dienst geht weiter. Dass Beamte und Angestellte getrennt verhandeln, ist einzusehen. Aber warum das für Angestellte bei Kommunen und Bund sowie extra bei Ländern der Fall ist, versteht kaum jemand.