Meinung Kinderrechte im Grundgesetz - Ein überfälliger Schritt
Meinung · Endlich, muss man sagen. Die Bundesregierung will jetzt ein Problem angehen, das schon seit rund drei Jahrzehnten schwelt.
Bereits im November 1989 hatte die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention verabschiedet. Auch Deutschland bekannte sich zu der Übereinkunft. Darin wird den Unterzeichnerstaaten nahegelegt, den Schutz und die besondere Förderung der jüngeren Generation in den jeweils nationalen Verfassungsrang zu erheben. In Deutschland hatte sich die Union lange Zeit dagegen gesträubt. Frei nach dem Motto: bringt doch eh nichts. Erst vor zwei Jahren erreichte das Thema, wenn man so will, den „Koalitionsrang“ – in ihrer aktuellen Regierungsvereinbarung treten SPD und CDU/CSU klar dafür ein, „Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich (zu) verankern“. Nun hat die Justizministerin einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Über einzelne Formulierungen mag man streiten, aber die Grundrichtung stimmt. Sie darf nicht mehr revidiert werden.
Sicher muss die zugespitzte Frage erlaubt sein, ob für Kinder das Paradies ausbricht, bloß, weil sie demnächst im Grundgesetz besondere Erwähnung finden. Antwort: sicher nicht. Aber es macht trotzdem einen bedeutenden Unterschied. Der Staat ist auf jeden Fall stärker gehalten, für kinderfreundliche Strukturen zu sorgen. Bei Verstößen könnte Verfassungsklage erhoben werden. Kurzum, die Interessen der Kinder bekämen ein größeres Gewicht. Und damit steigt auch der politische Handlungsdruck.
Einigermaßen heikel bleibt das Vorhaben insofern, als der Staat nicht das Erziehungsrecht der Eltern beschneiden darf. Hier gilt es, die Balance zu wahren. Darum dürfte in den kommenden Wochen und womöglich sogar Monaten noch hart gerungen werden. Ein Scheitern kann sich die große Koalition hier aber schon im eigenen Interesse nicht leisten. Dafür ist das Thema bereits viel zu lange auf der Agenda.