Kommentar Das Verbot von „Combat 18“ ist nur ein erster Schritt
Meinung | Berlin · Ob es von Innenminister Seehofer so schlau gewesen ist, nach dem Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni letzten Jahres das Verbot der militanten und aggressiven Nazi-Truppe „Combat 18“ bereits in Aussicht zu stellen, werden die weiteren Ermittlungen zeigen.
Die Szene hatte auf jeden Fall genügend Zeit, sich auf den Gegenschlag des Staates vorzubereiten und belastendes Material beiseite zu schaffen.
Aber vielleicht sind sich die Rechtsterroristen auch zu sicher gewesen, sodass die von den Behörden beschlagnahmten Computer und Dokumente neue, wertvolle Erkenntnisse liefern zu den Strukturen und Netzwerken der Rechten in Deutschland und Europa; zu ihren Zielen, also wen sie im Visier haben, und zu ihren Methoden, kurzum, wie sie weiter vorgehen wollen für ihre braune Revolution. Vieles spricht jedenfalls dafür, dass Seehofer mit einem blauen Auge davon kommt, dass das Verbot zwar spät, aber nicht zu spät erfolgt ist.
Denn es ist doch so: Einem erheblichen, polizeilichen Druck sind die Rechtsextremen hierzulande immer nur sporadisch und punktuell ausgesetzt. Das hat ihnen das Gefühl einer gewissen Unangreifbarkeit gegeben.
Darüber hinaus gilt: Mit einem Verbot ist es nicht getan, es ist nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Oder anders: Bislang kratzen die Sicherheitsbehörden lediglich an der Oberfläche dessen, was im Land an Umtrieben vor sich geht. Bekannt sind Verbindungen von „Combat 18“ zu den Morden des NSU-Terror-Trios, das haben die diversen Untersuchungsausschüsse ergeben. Und offenkundig besteht auch eine Beziehung zum Mord an Lübcke. Dabei soll die Gruppe nach jetzigen Erkenntnissen lediglich 20 Mitglieder haben, obwohl es in Deutschland rund 24 000 braune Gesinnungsgenossen gibt, von denen 12 000 als gewaltbereit gelten. Da liegt noch einiges im Verborgenen, was eine akribische Ermittlungsarbeit erfordert. Wenn es Seehofer ernst meint mit seinem Kampf gegen rechts, müssen dringend die nächsten Schritte folgen – zum Beispiel weitere Verbote von Nazi-Vereinen, eine intensivere Überwachung der gesamten Szene und möglichst die Enttarnung von Netzwerken.
Dazu gehört dann ebenfalls, gegen den rechten Hass im Netz, gegen Mord- und Gewaltandrohungen vorzugehen und endlich auch konsequent solche Täter zu verurteilen. Das ist bislang kaum der Fall. Auf dem Tisch der Koalition liegen inzwischen die nötigen Gesetzentwürfe, um Hass und Hetze effektiver und härter verfolgen zu können. Diese Gesetze müssen nun schnell beschlossen und allerdings auch angewendet werden.