Meinung Private Kommunikation am Arbeitsplatz - Ein steter Interessenkonflikt

Noch schnell per Whatsapp einem Freund zum Geburtstag gratuliert oder im Internet Kinokarten fürs Wochenende bestellt. Auch wenn jede Form der privaten (Daten-)Kommunikation von Angestellten eigentlich verboten ist, ohne dass der Arbeitgeber dies vertraglich ausdrücklich festschreiben müsste, ist sie in deutschen Unternehmen häufig Alltag.

Meinung: Private Kommunikation am Arbeitsplatz - Ein steter Interessenkonflikt
Foto: Zanin, Melanie (MZ)

Dies liegt auch in der Natur unserer modernen Arbeitswelt begründet, wo mit fortschreitender Digitalisierung die Grenzen zwischen Berufsleben und Privatsphäre verschwimmen. Wo auch nach Feierabend zu Hause noch dienstliche Mails gecheckt und umgekehrt im Büro soziale Netzwerke zuweilen dienstlich wie privat zugleich genutzt werden, ist irgendwann nicht mehr klar, ob und in welchem Rahmen private Online-Aktivitäten von Arbeitgebern offen oder stillschweigend toleriert werden.

Missbrauchen Beschäftigte systematisch ihre Arbeitszeit für Privates, bringt dies den Arbeitgeber in eine Bredouille — ist er doch mit einem schwer auflösbaren Interessenkonflikt konfrontiert: Seine Beweispflicht des angeblichen Fehlverhaltens eines Mitarbeiters steht im Widerspruch zu dessen datenschutzrechtlichen Ansprüchen. Dies machte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil eindrucksvoll deutlich, indem er die Entlassung eines rumänischen Arbeitnehmers für nicht rechtens erklärte: Nach Auffassung der Richter in Straßburg war der Ingenieur nicht ausreichend darüber informiert, dass sein Chef seine private E-Mail-Korrespondenz ausspähte.

Auch in der deutschen Rechtsprechung darf der Arbeitgeber lediglich den Browserverlauf eines Angestellten auslesen und seine Online-Aktivitäten im Büro stichprobenartig kontrollieren. Zu Recht gibt es diese Auflage, denn ohne sie wäre einer Spitzelkultur am Arbeitsplatz Tür und Tor geöffnet. Nur Transparenz und klare Absprachen zwischen beiden Parteien können lange Rechtsstreitigkeiten zumindest verringern. Das Thema wird die Gerichte aber weiter beschäftigen.