Meinung Was Bayer zu den Risiken und Nebenwirkungen sagt
Bayer-Chef Werner Baumann war b gestern bei der Bilanz-Pressekonferenz noch einmal für sein schwindelerregendes Großprojekt der Übernahme des US-Saatgutherstellers Monsanto. Gut für die Aktionäre sei das.
Und für die Landwirte. Und für die Welternährung. Er ging damit nur indirekt auf die Argumente der Gegner ein. Gegenüber den Medien muss er ja auch nicht den Part des Advocatus Diaboli spielen, also die Argumente der Gegenseite durchspielen. Aber gegenüber seinen Anteilseignern ist Bayer durchaus in der Pflicht darzulegen, dass auch etwas schief gehen kann bei dieser potenziell größten Übernahme in der deutschen Firmengeschichte. Eben diese Informationen gibt Bayer seinen Aktionären jetzt. Nachzulesen auf den Seiten 142 bis 144 des Geschäftsberichts.
Noch kann es sein, dass die Kartellbehörden Nein sagen zu dem Deal. Gibt es bis zum 14. Juni kein grünes Licht, dann würde eine „Reverse Break Fee“ fällig: Bayer müsste Monsanto zwei Milliarden Dollar wegen des geplatzten Geschäfts bezahlen. Aber auch wenn die Übernahme genehmigt wird, kann es zu Problemen kommen, wie man im Geschäftsbericht eingesteht: die Zusammenführung unterschiedlicher Unternehmenskulturen könnte aufwendiger als erwartet werden, Kontakte zu Kunden und Lieferanten könnten verloren gehen. Mitarbeiter in Schlüsselpositionen könnten aufgrund potenzieller Unsicherheit in Bezug auf Arbeitsplätze, Standort oder Kultur abwandern. Was negativen Einfluss auf die Innovationsfähigkeit haben könnte. Auch ist bei der Analyse der Risiken davon die Rede, dass es ein „mangelndes öffentliches Verständnis und fehlende Akzeptanz für Biotechnologie und andere agrarwirtschaftliche Produkte von Monsanto“ geben könne. Das könne, worauf Bayer ja auch von außen immer wieder hingewiesen wurde, dazu führen, dass „die Reputation von Bayer geschädigt und als Konsequenz Geschäft und Ertragslage negativ beeinflusst werden“.
Wer als Bayer-Aktionär bislang auf die vom Management positiv dargestellten Folgen vertraute, wird nun nicht mehr sagen können, er habe die Risiken nicht gekannt. Wie eine vollständige Haftungsfreistellung liest sich übrigens dann der Satz auf Seite 142 des Geschäftsberichts: „Die aufgeführten Risiken erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.“