Rauchverbot im Freien Besserer Schutz vor Passivrauchen

Kreis Viersen · Die EU will den Schutz vor Passivrauchen ausbauen. Was die Kommunen am Niederrhein tun können, um die Nichtraucher aus dem blauen Dunst zu befreien.

Auch Passivrauchen gefährdet die Gesundheit. Die EU will dagegen angehen. (Symbolbild).

Foto: dpa-tmn/Andrea Warnecke

Raucher wie Nichtraucher diskutieren in den vergangenen Wochen die Empfehlung der Europäischen Union, den Schutz vor Passivrauchen auszuweiten. „Wie weit werde ich mit meiner Zigarette oder E-Zigarette in Zukunft im Freien eingeschränkt sein? Was darf ich überhaupt noch?“, fragen sich viele Raucher, die sich in ihrer dampfenden Bewegungsfreiheit reglementiert sehen.

Der Rat der Europäischen Union hat vor Kurzem eine Empfehlung ausgesprochen, die dazu beitragen soll, die Gefahr durch Passivrauchen und die Exposition gegenüber Aerosolen einzudämmen und das in Europas Plan gegen den Krebs gesteckte Ziel einer „Generation Rauchfrei“ bis 2040 zu erreichen.

In seiner Empfehlung über rauch- und aerosolfreie Umgebungen fordert der Rat die EU-Länder auf, bestehende Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen auf wichtige Außenbereiche wie Spielplätze und Restaurantterrassen auszuweiten. Sie gelten auch für neuartige Tabakprodukte und ähnliche Produkte wie E-Zigaretten und erhitzte Tabakerzeugnisse. In der neuen Empfehlung wird auch anerkannt, wie weit verbreitet und potenziell schädlich die Auswirkungen von Passivrauch und Aerosolen im Freien insbesondere für Kinder und Jugendliche sind. Betroffen sind Orte wie Restaurantterrassen, Spielplätze, Strände und öffentliche Verkehrsmittel.

Wir haben in den Städten und Gemeinden nachgefragt, inwieweit der EU-Rat am Niederrhein vor Ort Beachtung finden wird. Der Pressesprecher der Stadt Willich: „Laut Auskunft des zuständigen Geschäftsbereiches sind die Pläne und Überlegungen der EU derzeit noch viel zu unkonkret und zu allgemein, um daraus Verwaltungshandeln ableiten oder wenigstens vorbereiten zu können. Wir müssen warten, was der Gesetzgeber uns konkret vorgibt. Aus Sicht der Verwaltung ist eine Umsetzung wichtig, die dann auch im tatsächlichen Lebensalltag funktioniert und allgemein akzeptiert wird.“

Die Gemeinde Grefrath teilt mit: „Die Gemeindeverwaltung orientiert sich an den Vorgaben des Nichtraucherschutzgesetzes NRW. Dementsprechend besteht ein Rauchverbot auf den Kinderspielplätzen. Auf den Sportplätzen im Gemeindegebiet besteht bisher kein generelles Rauchverbot im Freien. Aktuell sind keine Änderungen der bestehenden Regelungen geplant.“

Kempener Rathaus sieht dem EU-Vorschlag noch gelassen entgegen

Die Pressesprecherin der Stadt Tönisvorst erklärt: „Die aktuell gültige Rechtslage (Nichtraucherschutzgesetz NRW) sieht klare Verbote in bestimmten Einrichtungen vor. Darüber hinaus besagt das Nichtraucherschutzgesetz NRW, dass das Rauchen auf Grundstücken (also im Freien) von Schulen, von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie auf Spielplätzen untersagt ist. Die aktuelle Rechtslage gemäß Nichtraucherschutzgesetz NRW enthält aber keine Regelungen oder Öffnung, die es den (Ordnungs)-Behörden erlauben würde, weitere, schärfere, Regelungen im Rahmen einer Verordnung/Satzung zu erlassen – was, wenn überhaupt, durch den Stadtrat beschlossen werden müsste, sprich die Stadtverwaltung gar nicht alleine tätig werden könnte.“

Die einzige Basis, auf der die Stadtverwaltung tätig werden könnte, wäre der Stadtsprecherin zufolge das Einschreiten in Form einer Allgemeinverfügung, in welcher die Verwaltung weitere Bereiche auf dem Stadtgebiet Tönisvorst als Rauchverbotszone definiert. Solch ein Verbot müsse aber sehr klar und nachvollziehbar begründet sein, denn: Eine Behörde dürfe nicht einfach „willkürlich“ handeln, sondern müsse rechtlich belastbare Gründe für ihr Einschreiten haben. Nur die alleinige Tatsache, dass die EU-Kommission solch eine Empfehlung ausspricht, reicht also nicht aus. „Vor diesem Hintergrund wird die Ordnungsbehörde der Stadt Tönisvorst die bestehenden Regelungen aus dem Nichtraucherschutzgesetz NRW weiterhin überwachen.“

Im Kempener Rathaus am Buttermarkt sieht man dem EU-Vorschlag noch gelassen entgegen: „Die Empfehlungen der EU Kommission sind üblicherweise politische Anliegen, die überwiegend mittels nationaler Initiativen, Verordnungen auf die kommunale Ebene gelangen. Bislang ist das Thema hier nicht aus dem politischen Raum oder der Bürgerschaft an die Verwaltung herangetragen worden. Aus Sicht der Verwaltung sind Empfehlungen nicht mit Regelungen der EU gleichzusetzen. Konkrete Regelungen müssten von übergeordneter Stelle erlassen und für die kommunale Ebene verpflichtend gemacht werden, um hier ein direktes Handeln auszulösen. Auf den ersten Blick scheint es schwer vorstellbar, wie eine Umsetzung, Kontrolle und Sanktionierung an allen öffentlichen Gebäuden und Plätzen erfolgen könnte. Dass alleinige Aussprechen von Verboten ohne Kontrollen und Sanktionen wird kaum zu einer Änderung des Verhaltens führen.“