Gericht: Keine Reue für „Glückstreffer“ aus Rache

Weil er einen 17-Jährigen im Megaphon geschlagen hatte, muss ein Burscheider (18) Arbeitsstundenableisten.

Burscheid. Lässig schlendert der Angeklagte in den Sitzungssaal des Opladener Amtsgerichtes. Dass er 45 Minuten zu spät zu seiner Verhandlung kommt, scheint ihn wenig zu stören. Ohne sich beim Richter für seine Verspätung zu entschuldigen, setzt er sich auf seinen Platz. Einen Rechtsanwalt hat er nicht mitgebracht.

Ende vergangenen Jahres hatte der 18-Jährige im Jugendzentrum Megaphon einen 17-Jährigen ins Gesicht geschlagen. Dabei erlitt der Schüler über der linken Augenbraue eine Platzwunde, die genäht werden musste. Weil ihm das Opfer kein Bier mitgebracht hatte, packte ihn der Angeklagte und zerrte ihn vor die Tür. Freunde des Schülers versuchten die beiden Streithähne voneinander zu trennen. Dabei wurde der Angeklagte auf den Kopf geschlagen.

"Ich wollte doch nur eine Revanche für den Schlag auf den Kopf", versuchte sich der Angeklagte immer wieder zu rechtfertigen. Weil er Rache üben wollte, hatte er das Opfer schließlich hinter das Jugendzentrum bestellt. Dann habe ihn der 17-Jährige mit seinem Auftreten provoziert. "Er dachte, dass er was Besseres ist als ich." Danach habe er einmal zugeschlagen. "Ein Glückstreffer." Benommen ging der 17-Jährige danach zu Boden.

Reue zeigte der Angeklagte bis zur Urteilsverkündung nicht. Immer wieder versuchte ihm Richter Heymann deshalb zu erklären, dass "Rache ein schreckliches Tatmotiv" sei und dass er kein Recht gehabt habe, das Opfer zu schlagen. Obwohl der Angeklagte zum Tatzeitpunkt schon über 18Jahre alt war, wurde das Urteil nach Jugendstrafrecht gefällt: 40 Arbeitsstunden und ein Schmerzensgeld in Höhe von 100 Euro.