ÖPNV Bauarbeiten auf den Linien 3 und 4
Köln. · Die nächtliche Betriebspause wird in Bickendorf verlängert. Busunternehmen rügen Direktvergabe der Stadt an die KVB.
Die Stadt Köln baut im Zeitraum von Montag, 13. Mai, bis Dienstag, 18. Juni, an der Seitenwand der U-Bahn in Bickendorf insgesamt 24 Steinsäulen ein. Diese Säulen verbinden im Bereich der Haltestelle “Äußere Kanalstraße“ der Linien 3 und 4 das Trogbauwerk mit der Deckenplatte der U-Bahn. Durch das Gewicht der Deckenplatte wird der Auftrieb des Trogbauwerks bei steigendem Grundwasser verringert, so dass die Stadtbahn-Anlagen geschützt werden.
Gebaut wird im genannten Zeitraum jeweils ausschließlich in den Nächten auf Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag, nicht jedoch in den Nächten des Wochenendes und in den Nächten auf Feiertage.
Die Wochenenden sind von den Arbeiten nicht betroffen
Um den Gesamtzeitraum auf 24 Baunächte zu verkürzen, muss die nächtliche Betriebspause der Linien 3 und 4 an den entsprechenden Tagen früher beginnen. Ab 23 Uhr findet dann im Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen “Venloer Straße/Gürtel“ und “Görlinger-Zentrum“ (3) bzw. “Bocklemünd“ (4) kein fahrplanmäßiger Stadtbahnverkehr statt. Es wird jedoch wird ein Pendelverkehr der Stadtbahn auf dem Abschnitt zwischen den Haltestellen “Bocklemünd“ und “Görlinger-Zentrum“ der Linie 3 eingerichtet, damit hier alle Haltestellen erreicht werden können.
Die Bahnen der Linie 3 fahren von Thielenbruch kommend ab ca. 23 Uhr auf ihrem normalen Linienweg bis zur Haltestelle “Hans-Böckler-Platz“, wechseln dort auf den Linienweg der Linie 5 bis zur Haltestelle “Liebigstraße“ sowie fortgesetzt über die Haltestelle “Venloer Straße/Gürtel“ bis zur Haltestelle “Oskar-Jäger-Straße“ der Linie 13. Nach der Wendefahrt auf dem Betriebshof West der KVB in Braunsfeld fahren die Bahnen der Linie 3 zurück zur Haltestelle „Hans-Böckler-Platz“ und dann nach normalem Fahrplan auf ihrem normalen Linienweg nach Thielenbruch.
Die Bahnen der Linie 4 fahren in den Baunächten von Schlebusch kommend ab ca. 23 Uhr bis zur Haltestelle “Venloer Straße/Gürtel“ (U-Bahn) und von dort zurück nach Schlebusch.
Ab der Haltestelle “Venloer Straße/Gürtel“ besteht Anschluss an den Ersatzbus-Verkehr mit der Linienkennung “103“. Der Ersatzbus-Verkehr wird dort sowohl mit der Linie 4 (U-Bahn) als auch mit der Linie 3 auf ihrer Umleitung (oberirdische Halte-stelle) erreicht. Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen wird jedoch empfohlen, spätestens an der Haltestelle “Hans-Böckler-Platz“ von der Linie 3 in die Linie 4 umzusteigen, da nur diese einen barrierefreien Ein- und Ausstieg an der Haltestelle “Venloer Straße/Gürtel“ ermöglicht. Die Ersatzbusse der Linie 103 fahren von der Busbucht der regulären Bus-Linien 141, 142 und 143 auf dem Ehrenfeldgürtel ab.
Die weiteren Haltestellen des Ersatzbus-Verkehrs befinden sich im Umfeld der nicht bedienten Stadtbahn-Haltestellen “Leyendecker Straße“, “Äußere Kanalstraße“, “Akazienweg“, “Wolffsohnstraße“ und “Westfriedhof“. Die im Ersatzbus-Verkehr eingesetzten Gelenkbusse fahren bis zur Stadtbahn-Haltestelle “Bocklemünd“. Hier besteht wiederum Anschluss an den Pendelverkehr der Stadtbahn, der den Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen “Bocklemünd“ und “Görlinger-Zentrum“ der Linie 3 bedient.
Der durchgehende Nachtverkehr im 30-Minuten-Takt findet planmäßig in den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag sowie in den Nächten vor den Feiertagen Christie Himmelfahrt (30. Mai) und Pfingstmontag (10. Juni) statt.
Die Bahnen der Linien 3 und 4 fahren an allen Tagen morgens ab Betriebsbeginn - auch an den Tagen mit Bautätigkeit - nach normalem Fahrplan. Die baubedingten Betriebsänderungen finden nur nachts ab 23 Uhr statt.
Zwei Unternehmen interessieren sich für Kölner Buslinien
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 4. April hat die Stadt Köln die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) als städtisches Beteiligungsunternehmen mit der Durchführung des Kölner Stadtverkehrs im Wege einer so genannten Direktvergabe bis zum Jahr 2042 beauftragt. Diese Direktvergabe war im Jahr 2017 – wie gesetzlich vorgesehen – im EU-Amtsblatt angekündigt worden, um interessierten Marktteilnehmern rechtliches Gehör zu verschaffen.
Erst nach bereits erfolgter Direktvergabe haben zwei private Busunternehmen aus der Region nun nachträglich ihr Interesse am Betrieb einzelner Linien des Stadtverkehrs bekundet und die Direktvergabe an die KVB gerügt. Noch bevor diese Rügen beantwortet werden konnten, hat eines der Unternehmen einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland gestellt.
Die Verwaltung hat die erhobenen Rügen durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen lassen und sieht sämtliche Rügen als unbegründet an. Dies wird nun Gegenstand des anhängigen Nachprüfungsverfahrens sein. Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer hat keine aufschiebende Wirkung hat, da der Auftrag bereits vergeben wurde.