Gericht: Kölner Bettensteuer rechtens

Köln (dpa) - Die neue Form der Kölner Bettensteuer ist rechtmäßig. Das Kölner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch vier Klagen von Hoteliers gegen die als Kulturförderabgabe bezeichnete Steuer ab.

Die Stadt Köln hatte erstmals im Jahr 2010 die Bettensteuer beschlossen. Die Abgabe muss auf private Hotelübernachtungen gezahlt werden.

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Der bei den Hoteliers entstehende erhöhte Personal- und Sachaufwand sei vom Zweck der Steuererhebung gedeckt und auch nicht unverhältnismäßig groß, entschied das Gericht. Die Abgabe muss auf private Hotelübernachtungen gezahlt werden. Beruflich erforderliche Übernachtungen sind von der Abgabe ausgenommen. Der Gast muss nachweisen, dass er auf einer Dienstreise ist.

Die Stadt Köln hatte erstmals im Jahr 2010 die Bettensteuer beschlossen. Die damals vorgesehene Abgabe auf private und dienstliche Übernachtungen war aber vor Gericht gescheitert. Gegen die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.