Prozess: Hat er die 22-Jährige sexuell genötigt?

Drei Jahre Haft: Gegen das Urteil des Amtsgerichts Leverkusen hat der Verurteilte nun Berufung eingelegt.

Köln/Burscheid. In die Wohnung gelockt, abgeschlossen, gewaltsam entkleidet und ihren nackten Körper aufs Bett gedrückt: In der Nacht vom 9. auf den 10. Juli 2005 soll Armin G. (36, alle Namen geändert) seine Disko-Bekannschaft Vanessa A. (22) in seiner Burscheider Wohnung sexuell genötig und sie ihrer Freiheit beraubt haben. Flüchten konnte sie nur noch durchs Toilettenfenster. Zu drei Jahren Haft hat das Amtsgericht Leverkusen den Mann im Februar verurteilt. Seit Donnerstag beschäftigt sich das Landgericht Köln erneut mit dem Fall.

Schon in der Kölner Diskothek hätten sie sich in jener Nacht geküsst und eng umschlungen getanzt, so der Verurteilte. "Ich habe sie gefragt, ob sie bei mir übernachten will, weil sie ihren Haustürschlüssel vergessen hatte." Und ihr Kleid habe Vanessa A. später im Schlafzimmer von alleine ausgezogen. Als sie dann nach längerer Zeit nicht aus dem Bad zurückgekommen sei, habe er festgestellt, dass seine Bekannschaft - die er selbst als Nutte bezeichnet - durchs Fenster geflüchtet sei. Also habe Armin G. auf der Straße nach ihr gesucht und sei dabei der Polizei in die Arme gelaufen. Die hat ihn gleich zu einer Aussage aufs Revier geladen.

"Beide waren stark betrunken, es war schon peinlich", sagte am Donnerstag ein ehemaliger Kumpel von Armin G. aus. Eine Freundin von Vanessa: "Sie ist nach vier Tagen verheult zu mir gekommen und hat erzählt, dass Armin versucht hat, sie zu vergewaltigen."

Zu einem abschließenden Ergebnis konnte das Gericht Donnerstag nicht kommen, da die Geschädigte einige Stunden zu spät erschien. Die Verhandlung wird daher mit weiteren Zeugen am kommenden Dienstag fortgesetzt.