Bundestagswahl 2017 Wahlbenachrichtigung bis 3. September im Briefkasten
Wahl zum Bundestag und Landrat findet am 24. September statt. Änderungen gibt es bei einigen Wahllokalen.
Burscheid. Bis spätestens zum 3. September werden die Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Burscheider Bürger zugestellt. Das teilt jetzt die Stadtverwaltung mit. Für die Bundestagswahl und die Landratswahl erhalten demnach alle Wahlberechtigten eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung, die als Brief versandt wird. Eingeteilt ist Burscheid in 17 Wahlbezirke. Das jeweils zuständige Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen. Hier alles Wichtige im Überblick:
Veränderungen Gegenüber den vergangenen Wahlen gibt es einige Änderungen bei den Wahllokalen. Damit möglichst viele Wahllokale barrierefrei erreicht werden können, war im Neubau der Feuerwache in Hilgen bei der letzten Landtagswahl erstmals ein Wahllokal eingerichtet worden; dafür wurden statt bisher zwei nur noch ein Wahllokal in der Freien Evangelischen Gemeinde eingerichtet.
Hier hat sich jedoch laut Verwaltung gezeigt, dass die Wähler, die bei der vergangenen Wahl ihre Stimme in der Feuerwache in Hilgen abgegeben haben, einen näheren Weg zur Freien Evangelischen Gemeinde gehabt hätten. Deshalb wurden die Wahllokale für die betroffenen Wahlbezirke getauscht. Eine weitere Änderung betrifft das Wahllokal in der Friedrich-Goetze-Hauptschule; durch die Neugründung der Gesamtschule heißt das bisherige Wahllokal jetzt Johannes-Löh-Gesamtschule.
Bundestagswahl Alle Deutschen, die mindestens seit dem 24. Juni ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind für die Bundestagswahl am 24. September wahlberechtigt.
Landratswahl Wahlberechtigt für die Wahl des Landrats des Kreises ist, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und mindestens seit dem 8. September 2017 im Rheinisch-Bergischen Kreis eine Wohnung hat.
Post nicht bekommen? Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich kurzfristig mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen.
Briefwahl Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, können per Briefwahl wählen. Die Briefwahlunterlagen können schriftlich bei der Stadt Burscheid oder per Internet angefordert werden.
Direktwahl Ab dem 24. August besteht außerdem die Möglichkeit, im Rathaus, Wahlbüro, Erdgeschoss, Zimmer 0.21, Höhestraße 7 bis 9, zu den üblichen Öffnungszeiten direkt zu wählen oder die Briefwahlunterlagen persönlich abzuholen.
Vollmacht Die Abholung der Wahlunterlagen für einen anderen ist ausschließlich unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig.
Informationen Alle Fragen rund um die Wahl beantworten beim Amt für Bürgerangelegenheiten und Gebäudemanagement: Jens Klenke, Telefon 670 140, Judith Tölle, Telefon 670 303. Per E-Mail ist das Wahlbüro unter wahlen@burscheid.de zu erreichen.
Internet Weitere Informationen rund um die Wahl gibt es im Internet unter
www.burscheid.de.