Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf Karnevalsverein muss 10.000 Euro Corona-Hilfe zurückzahlen
Düsseldorf · Weil beim ADVK ausschließlich Ehrenamtliche tätig sind, hätte der Verein den Zuschuss nicht bekommen dürfen. Nun muss die Karnevalsgesellschaft an anderer Stelle sparen.
(veke) Der Karnevalsverein AVDK muss eine Corona-Hilfe in Höhe von 10 000 Euro an das Land Nordrhein-Westfalen zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und damit die Klage des Vereins abgewiesen.
Die Begründung: Nach der Verwaltungspraxis des Landes standen die Corona-Hilfen Unternehmen zu, die wirtschaftlich am Markt tätig sind und mindestens einen Mitarbeiter haben. Beim AVDK aber sind alle Mitglieder ehrenamtlich tätig. Ehrenamtliche gelten jedoch nicht als Beschäftigte, egal wie viele Wochenstunden sie sich engagieren.
Vereine hätten zwar ebenso wie Unternehmen mit den Pandemie-Einschränkungen zu kämpfen gehabt. Doch die Corona-Hilfen hätten das Ziel verfolgt, den Lebensunterhalt von Angestellten und Arbeitsplätze zu sichern.
Für das Brauchtum bedeute die Entscheidung wohl Kürzungen
Das sei bei Ehrenamtlichen nicht nötig, hatte die Richterin in der mündlichen Verhandlung gesagt. Der Düsseldorfer Karnevalsverein war also nach Auffassung des Gerichts gar nicht dazu berechtigt, die Fördermittel zu bekommen, und muss diese nun zurückzahlen.
Für den AVDK eine schlechte Nachricht. „Wir können die Entscheidung nachvollziehen“, sagt Thomas Wunder, früher Geschäftsführer und Anwalt des Vereins. „Es sind öffentliche Gelder und irgendwo muss man die Grenze ziehen.“ Doch der Verein müsse nun klären, wie er die Forderung zurückzahle. Möglicherweise ließe sich eine Ratenzahlung vereinbaren. Für das Brauchtum könne das aber möglicherweise Kürzungen bedeuten, sagt Wunder. „Es kann sein, dass wir unsere zukünftigen Tätigkeiten einschränken müssen.“
Der AVDK wurde 1829 gegründet und ist Düsseldorfs älteste Karnevalsgesellschaft. Die wichtigste Veranstaltung ist der närrische Dienstag, der immer im Januar mit großem Aufgebot stattfindet. Dieses Jahr werden unter anderem Cat Ballou, Bernd Stelter und Brings auf der Bühne stehen.
Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden. Es sei noch nicht klar, ob der AVDK diese Möglichkeit nutzen möchte.