113 Pudel: Frauchen vor Gericht
Ordnungsamt hatte die Tiere befreit. 52-Jährige aus Eller wurde jetzt von der Staatsanwaltschaft angeklagt.
Düsseldorf. Ständiges Bellen und üble Gerüche, die aus der Doppelhaushälfte am Hasseler Richtweg in Eller kamen, hatten die Nachbarn auf den Plan gerufen, die im Juli die Behörden einschalteten. Als Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei der 52-jährigen Hausbesitzerin klingelten, trauten sie ihren Augen nicht. 113 Pudel wurden dort auf engstem Raum gehalten. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Frau erhoben. Ihr wird vorgeworfen, „Wirbeltieren länger anhaltende Schmerzen und Leiden zugefügt zu haben.“
Die Frau, die zusammen mit ihrer Tochter in dem Haus lebte, hatte die Hunde mehrere Monate unter unglaublichen Bedingungen gehalten. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll sie jeweils sieben Hundewelpen in einen Käfig gesperrt haben, der nur einen Quadratmeter groß war. Gesetzlich vorgeschrieben sei, dass den Tieren mindestens eine Grundfläche von 24 Quadratmetern zur Verfügung stehe.
Bei der weiteren Überprüfung der Doppelhaushälfte hatten Mitarbeiter des Veterinäramtes 16 Käfige und Transportboxen mit insgesamt 70 Pudeln entdeckt. Die anderen Tiere seien frei durch das Haus gelaufen.
Auch die Bedingungen, unter denen die 52 Vierbeiner gehalten wurden, waren schrecklich für die Tiere. Sämtliche Zimmer in dem Gebäude waren abgedunkelt. Die Pudel mussten ohne Tageslicht auskommen. Außerdem soll die 52-Jährige ihnen kein Wasser gegeben haben.
Alle Käfige und die Transportboxen sollen außerdem mit Exkrementen verschmutzt gewesen sein. Das bedeutet, die Pudel konnten sich nicht einmal hinlegen. Dementsprechend war auch der Zustand der Hunde. Ihr Fell war durch die verunreinigten Käfige völlig durchnässt. Viele Tiere hatten außerdem tränende und entzündete Augen. Die Frau stimmte zu, dass die Pudel sofort vom Tierheim vermittelt werden konnten.
Warum die 52-Jährige die Hunde unter diesen Bedingungen hielt, soll im Rahmen des Gerichtsverfahrens geklärt werden. Die Frau soll von einem amtlich bestellten Psychiater untersucht werden. Wann der Prozess stattfinden wird, steht noch nicht fest.