72-Jährige Vermieterin verurteilt

Sie soll immer wieder mit ihren Mietern aneinandergeraten.

Düsseldorf. Strammen Schrittes kommt die Angeklagte Petra K. in den Gerichtsaal. Die 72-Jährige muss sich wegen Körperverletzung verantworten. Laut Anklage soll sie ihren Mieter Michael L. während eines Streits im Keller ihres Mietshauses mit einer Heckenschere auf den Kopf geschlagen haben.

Dabei soll sich der Zeuge eine Platzwunde über der linken Schläfe zugezogen haben. Der damals 64-Jährige konnte gestern zum Prozess nicht erscheinen, da er in der Zwischenzeit an seiner Krankheit verstorben ist. Diese stehe allerdings nicht im Zusammenhang mit dem Streit.

Die 44-jährige Tochter des Klägers trat gestern als Zeugin auf. Sie will gesehen haben, wie die Vermieterin ihrem Vater mit einem durch eine Tasche verdeckten Gegenstand auf den Kopf geschlagen hat. Für die Angeklagte Petra K. ist dies nicht der erste Prozess. „Mit fast jedem Mieter landet sie vor Gericht“, weiß der Anwalt des Klägers. Auch mit dem jetzigen Kläger habe es schon reichlich Prozesse gegeben.

Die Dame stört das anscheinend nicht. Mit fester Stimme sagt sie ihre Meinung. Mehr als einmal muss ihr Anwalt sie zurückpfeifen. Der Angeklagten sollen 13 Wohnungen in Düsseldorf gehören, von der allerdings nicht eine vermietet sein soll. „Das ist doch bezeichnend“, so der Anwalt.

Der Richter verurteilte die 72-Jährige zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro.