Düsseldorf Airport-Kontrolleur unter Klau-Verdacht
Fluggast wurden 50 Euro gestohlen. Freispruch aus Mangel an Beweisen.
Düsseldorf. Alles andere als blendend ist zurzeit die Stimmung zwischen der Firma Kötter Security und dem Flughafen — ein Streitpunkt sind Personalengpässe an den Kontroll-Stationen. Ein Prozess, der gestern vor dem Amtsgericht stattfand, dürfte wenig dazu beigetragen haben, dass sich die Parteien entgegen kommen. Auf der Anklagebank saß ein 39-jähriger Gepäck-Kontrolleur, dem vorgeworfen wurde, einem Passagier 50 Euro aus der Geldbörse gestohlen zu haben. Die Gewerkschaft Verdi nutzte die Gelegenheit, um gegen die Arbeitsbedingungen des Personals zu protestieren.
Der Kötter-Mitarbeiter war im Januar vergangenen Jahres dabei, die Fluggäste abzufertigen. Ein Passagier hatte seine Wertsachen in zwei Plastikkisten gepackt. Während die erste Kiste durch die Kontrollbox lief, soll sich der 39-Jährige an der zweiten zu schaffen gemacht und einen 50-Euro-Schein herausgezogen haben.
Wenig später wurde die gesamte Kontrollstrecke angehalten. „Wir mussten uns alle versammeln, der Teamleiter wurde geholt“, schilderte der Angeklagte das Geschehen, „wir wurden gefragt, wie viel Geld wir dabei haben.“ Der Kontrolleur hatte 60 Euro in seiner Geldbörse, weil er nach der Arbeit noch tanken musste: „Ich war der einzige, der durchsucht wurde. Danach hat man mich eine Stunde lang festgehalten.“
Was dann passierte, empfand er als große Demütigung: „Ich hatte die Polizei gebeten, mit mir über das Rollfeld zu gehen.“ Doch die beiden Beamten hätten ihn dann vor den Augen seiner 200 Kollegen abgeführt: „Einer hatte sogar die Hand an der Waffe.“
Um so etwas zu vermeiden, gab es bereits 2008 eine Anordnung der Bundespolizei, dass die Gepäck-Abfertiger nicht mehr als fünf Euro Bargeld bei sich haben sollen. Wie Verdi-Gewerkschaftssekretär Özay Tarim erklärte, sei das aber nicht an die Mitarbeiter weitergegeben worden. Es sei auch nicht zumutbar: „Die Spinde der Kollegen sind nicht sicher und werden immer wieder aufgebrochen. Dort kann man keine Wertsachen lagern.“
Die Staatsanwaltschaft hatte Fotos vorgelegt, auf denen zu sehen ist, dass der 39-Jährige die Kiste in der Hand hatte. Mehr konnte man aber auch nicht erkennen. Der Amtsrichter mochte nicht ausschließen, dass dem Fluggast die 50 Euro auch schon vorher gestohlen wurden. Aus Mangel an Beweisen wurde der Angeklagte am Ende freigesprochen.