Düsseldorf Amokläufer Yanquing T. muss Schadensersatz zahlen
Mörder hatte Brand in Kanzlei von Anwalt Lauppe-Assman gelegt.
Düsseldorf. Am 28. Februar 2014 richtet Yanqing T. ein Blutbad an: Er stürmt in drei Anwaltskanzleien, tötet drei Menschen, verletzt weitere und legt anschließend Feuer. Das Motiv der Tat: Er fühlt sich von den Anwälten ungerecht behandelt.
Für den Mord an drei Menschen ist er im September 2014 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Für den Brand, den er in der Anwaltskanzlei legte, muss er 18 000 Euro Schadensersatz zahlen. Das entschied jetzt das Landgericht.
Rechtsanwalt Martin Lauppe-Assmann hatte Yanqing T. auf genau diese Summe verklagt — für die zerstörte Telefon- und Computeranlage in seiner Kanzlei. Zusätzlich muss T. für die Kosten des Verfahrens aufkommen. Lauppe-Assmann hatte angekündigt, er wolle das Taschengeld des Mannes pfänden.
Rund 50 Euro steht einem Häftling pro Monat zu. Geht er arbeiten, kann sich sein Taschengeld auf rund 360 Euro Euro erhöhen. Damit kann er im Gefängnis einkaufen gehen — nach der Gerichtsentscheidung wird nun aber ein Großteil des Taschengeldes gepfändet.
Auch wenn T. Insolvenz anmeldet. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, T. hat noch die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vorzugehen.
Im Strafverfahren gegen den Mann war im September vor zwei Jahren mit lebenslang die Höchststrafe verhängt worden. Außerdem hatte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit hat T. auch keine Aussicht darauf, nach 15 Jahren vorzeitig entlassen zu werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann als kaltblütig beschrieben. In seiner Zerstörungswut sei er sehr zielstrebig vorgegangen. Sein Geständnis schätzte Staatsanwalt Christoph Kumpa als kein richtiges ein. Denn unterschwellig habe T. noch immer einer Anwältin die Schuld gegeben. Sie hatte ihn in seinen Augen in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung nich engagiert genug vertreten.