Düsseldorf Bahnfahrer im Sekunden-Schlaf

63-Jähriger hatte mit der Straßenbahn einen schweren Unfall verursacht. Von seiner Krankheit will er erst später erfahren haben.

Düsseldorf. Vier Menschen wurden verletzt, als im vergangenen Jahr eine Straßenbahn der Linie U74 in Oberkassel mit zwei Autos kollidierte. Bald stellte sich heraus, dass der 63-jährige Rheinbahnfahrer in den Sekunden-Schlaf gefallen war und darum das Rotlicht der Ampel übersehen hatte. Am Donnerstag musste sich der Mann wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung vor dem Amtsgericht verantworten.

„Auf einmal ist vor mir ein Auto aufgetaucht. Dann hat es fürchterlich gekracht“, schilderte der Angeklagte seine Erinnerungen an den 18. August 2015. Erst eine Sekunde vor dem Aufprall sei er wieder aufgewacht. Gegen 8.13 Uhr war die Bahn auf der Kreuzung Luegallee/ Barbarossaplatz zunächst gegen den Mercedes einer 52-jährigen Frau geprallt. Das Auto wurde wiederum auf den Wagen eines 45-Jährigen geschoben. Beide wurden dabei leicht verletzt und trugen Prellungen davon. Die Mercedes-Fahrerin erlitt zudem ein Knall-Trauma, als der Airbag ausgelöst wurde. Auch die Angeklagte und ein Fahrgast in der Bahn erlitten leichte Blessuren. Der Sachschaden betrug 22 000 Euro.

„Ich bin noch am Tag des Unfalls zu meinem Hausarzt gegangen“, erklärte der 63-Jährige. Danach sei er zur Untersuchung in ein Schlaflabor geschickt worden. Erst dort wurde festgestellt, dass der Rheinbahnfahrer unter Schlaf-Apnoe leidet. Bis zu dem Tag will er nichts von der Krankheit bemerkt haben. Er sei auch tagsüber nicht müde gewesen. „Ich bin ein Sofort-Starter“, behauptete der Angeklagte.

Das allerdings hielt die Staatsanwaltschaft für wenig glaubhaft. Der Rheinbahn-Fahrer hätte erkennen müssen, dass er aufgrund seiner Müdigkeit nicht mehr in der Lage war, eine Straßenbahn zu steuern. Jedoch konnte eine Gutachterin am Donnerstag nicht ausschließen, dass der Mann seine Schlaf-Apnoe nicht erkannt hatte. Außerdem war der Mann vor einigen Jahren schon einmal in einem Schlaflabor getestet worden. Ohne Befund. Inzwischen ist der 63-Jährige nicht mehr im Dienst und bezieht Rente. Es besteht also keine Wiederholungsgefahr mehr. Darum entschloss sich die Richterin, das Strafverfahren wegen geringer Schuld einzustellen. Allerdings gegen eine Geldauflage. 600 Euro muss der Angeklagte an das Kölner Tierheim zahlen.