Düsseldorf-Oberkassel/Niederkassel Bewährtes Verkehrskonzept zur Kirmes
Um die Wohngebiete zu schützen, gibt es wieder Zufahrtsgenehmigungen für Fahrzeughalter.
Düsseldorf. Der Countdown läuft: In nicht mal zwei Wochen startet wieder die große Kirmes auf den Rheinwiesen. Wie in den vergangenen Jahren setzt die Stadt auf ein bewährtes Verkehrskonzept, um für Ruhe in den umliegenden Wohngebieten zu sorgen. Die betroffenen Gebiete in Oberkassel und Niederkassel werden an den Wochenenden ab 13 Uhr, an allen übrigen Tagen ab 15 Uhr, bis jeweils 23 Uhr für den Autoverkehr gesperrt. Sie sind dann nur über neun Einfahrten erreichbar.
Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Gebiet mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und eine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben, brauchen keine besondere Berechtigung. Kraftfahrzeughalter, die keine Ausnahmegenehmigung für Bewohner erworben haben und deren Fahrzeug am Wohnort angemeldet ist, erhalten die Anwohner-Durchfahrtberechtigung zugeschickt. Auch mit Nebenwohnsitz gemeldete Kraftfahrzeughalter, die ihr Fahrzeug auf diesen Wohnsitz zugelassen haben, erhalten die Berechtigung mit der Post zugesandt.
Kraftfahrzeughalter, die im gesperrten Bereich ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben, deren Fahrzeuge aber nicht auf ihren Wohnsitz zugelassen sind, erhalten bei Vorlage des Personalausweises oder einer Meldebescheinigung einen Durchfahrtberechtigungsschein. Im gesperrten Gebiet ansässige Betriebe, deren Fahrzeuge nicht auf den Firmensitz zugelassen sind, erhalten nach Vorlage eines schriftlichen Antrages auf Firmenbogen für jedes angegebene Fahrzeug einen Berechtigungsschein.
Sonstige Betriebe mit Kundenverkehr erhalten für die Geschäftszeiten Durchfahrtsberechtigungen. Der Geschäftsinhaber kann die mit Firmenstempel versehenen Durchfahrtberechtigungen an seine Kunden ausleihen. Betriebe, welche Mitarbeiter mit häufigem Außendienst beschäftigen, können einen Antrag auf Firmenbogen stellen, in dem die Kraftfahrzeugkennzeichen der Mitarbeiter aufgeführt sind. Es soll bestätigt werden, dass diese Mitarbeiter häufig Außendienst wahrnehmen.
Die Durchfahrtberechtigungsscheine werden ausgegeben in der Bezirksverwaltungsstelle, Luegallee 65, 3. Obergeschoss, Räume 312 und 313 - und zwar an folgenden Tagen: Montag, 13. Juli bis Mittwoch, 15. Juli, von 8.30 bis 15 Uhr; Donnerstag, 16. Juli, von 8.30 bis 18 Uhr sowie Freitag, 17. Juli, von 8.30 bis 12 Uhr.
Schriftlichen Anträgen auf Erteilung eDurchfahrtberechtigunginer Durchfahrtberechtigung müssen einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag enthalten.
In der Polizeiwache Luegallee 65 und im Bürgerbüro werden keine Durchfahrtberechtigungen ausgegeben.