Brandstifter muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis

41-jähriger Schaustellergehilfe zündete Wohnmobile an. Die Brände filmte er teilweise mit einer Kamera.

Es waren abenteuerliche Geschichten, die ein 41-Jähriger bis zuletzt dem Landgericht auftischte. Aus „Naturverbundenheit“ sei er immer wieder nachts unterwegs gewesen, wenn in der Nähe seiner Wohnung Feuer gelegt wurde. Und dass auf seiner Action-Kamera Filmausschnitte von den Bränden entdeckt wurden, begründete seine Anwältin damit, dass der Schaustellergehilfe eigentlich Gewitter aufnehmen wollte. Geschichten, die das Gericht nicht glaubte. Das Urteil war knallhart: Für achteinhalb Jahre muss der Angeklagte ins Gefängnis. Das lag sogar noch deutlich über den sechs Jahren und zehn Monaten, die Staatsanwältin Britta Zur gefordert hatte.

In sechs Fällen hat der 41-Jährige Brände gelegt. Vor allem auf Wohnmobile und Anhänger hatte es der Angeklagte, der auch privat gern mit Feuerwerkskörpern experimentieren soll, abgesehen. „Es grenzt an ein Wunder, dass dabei keine Menschen zu Schaden kamen“, so die Staatsanwältin.

In einem Fall hatte der Schaustellergehilfe Feuer an einem Wohnmobil gelegt, in dem der Eigentümer zusammen mit einem Bekannten schlief. Erst in letzter Sekunde waren die beiden aufgewacht und hatten den Brand entdeckt. Einer der Zeugen hatte in dem Prozess ausgesagt, dass er froh war, an dem Abend keinen Alkohol getrunken zu haben.

In einem anderen Fall zündete der Angeklagte ein Wohnmobil an, das zwischen einem Renault-Kleinlaster und einem Chrysler stand. Auch die beiden Fahrzeuge gingen in Flammen auf und wurden zerstört. Danach griff der Brand auch noch auf Bäume im Vorgarten über, die unmittelbar neben dem Wohnhaus standen. Unter Tränen hatte der Hausbesitzer ausgesagt, dass er durch die Tat beinah ruiniert wurde.

Nur eine Tat hatte der Schaustellergehilfe zugegeben, obwohl er teilweise auch bei anderen Straftaten von Polizeibeamten beobachtet wurde. Mit seinen Geschichten habe er das Gericht „an der Nase herumgeführt“, merkte Britta Zur an. Wohl ein Grund für das harte Urteil.