Sozialhilfeempfänger hatte geklagt Minister verschenkt keine Schutzmasken
Düsseldorf · Ein Sozialhilfeempfänger hatte vor dem Verwaltungsgericht vergeblich geklagt. Er wollte kostenlos Masken bekommen.
Die Corona-Pandemie hat auch das Verwaltungsgericht erreicht. Zahlreiche Betriebe, meist Spielhallen oder Fitnessstudios, hatten Klage gegen das Betriebsverbot eingereicht. Erfolglos. Auch mit dem Thema Schutzmasken mussten sich die Richter schon befassen. Ein Sozialhilfeempfänger wollte vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales kostenlose Masken bekommen. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wurde abgelehnt, weil die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat .
Erreichen wollte der Mann, dass alle Bezieher von Sozialleistungen 349 Euro erhalten, um damit 100 Schutzmasken kaufen zu können. Zusätzlich sollte das Land ihnen 50 Masken schenken. Alternativ forderte der Sozialhilfeempfänger, dass man ihm doch bitte 150 Mundschutz-Masken übergeben solle. Die Verwaltungsrichter stellten fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf die Masken hat. Es sei möglich, die Pflichten nach der Corona-Schutuzverordnung auch so zu erfüllen. Schließlich sei er in der Lage, auch ein Schal oder ein Tuch zu benutzen. „Das Gericht geht davon aus, dass dem Antragsteller die Bedeckung von Mund und Nase durch irgendeinen textilen Gegenstand in einer der Vorschrift genügenden Weise möglich ist“, heißt es in der Begründung der Entscheidung. Hinzu komme, dass dem Kläger weder eine Strafe, noch ein Bußgeld drohe, wenn er ohne Maske unterwegs ist.
Gegen die Entscheidung kann derSozialhilfeempfänger noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Der Streitwert beträgt 1250 Euro.