Davon profitieren alle

Auf dem Weg zum flächendeckenden Wlan gab es für die Stadt bisher immer einen wichtigen technischen Fallstrick: die im deutschen Recht verankerte Störerhaftung. Aus der leitet sich ab, dass ein Wlan-Anbieter haftet, wenn über sein Netzwerk eine Straftat verübt wird.

Die Stadt selbst wollte dafür nicht gerade stehen.

Sie drängte darauf, dass ein Telekommunikationsunternehmen als Anbieter auftritt, da dieses im Online-Recht durch bestimmte Privilegien geschützt ist. Einen solchen Anbieter hat die Stadt nun gefunden — und kann sich auf die Schulter klopfen. Sie profitiert davon, dass Unitymedia durch den freien Wlan-Zugang Werbung für sich und seine sonstigen Dienste macht und der Stadt selbst keine Kosten entstehen.