Düsseldorf Drogen-Bunker: Streit um Strom

Die Stadtwerke fordern vom "Paten von Gerresheim" mehr als 60 000 Euro zurück.

Foto: Judith Michaelis

Düsseldorf. Der Strafprozess um den Drogen-Bunker war für den „Paten von Gerresheim“ im September vergangenen Jahres beendet. Der 78-Jährige war nach einer Krebs-Operation so schwach, dass sein Strafverfahren ausgesetzt wurde. Zivilrechtlich ist die Angelegenheit aber nicht zu den Akten gelegt. Denn die riesige Haschisch-Plantage auf zwei Etagen des Gerresheimer Bunkers brauchte jede Menge Energie. Über 60 000 Euro fordert die Netzgesellschaft der Stadtwerke vom „Paten“ zurück.

17 Kilo Cannabis waren im März vor fünf Jahren bei der Razzia sichergestellt worden, weitere 25 Kilo standen kurz vor der Ernte. Vier Vietnamesen, die sich um die Pflanzen kümmerten, waren dort über Monate wie Sklaven gehalten worden. Ein 29-jähriger Vietnamese, der zu den Hintermännern gehörte, wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Das Verfahren gegen den 78—Jährigen war zunächst wegen der Erkrankung abgetrennt und dann abgebrochen worden. Er soll nach Zeugenaussagen als Vermieter die Stromleitungen in dem Bunker selbst verlegt haben, damit die Pflanzen gut gedeihen konnten. Außerdem habe er die vier Erntehelfer mit Essen versorgt.

Wie die Stadtwerke feststellten, lief der Strom für die Plantage aber nicht über die normalen Zähler, sondern wurde daran vorbei geleitet. Die Leitungen soll der 78-Jährige selbst installiert haben. Zumindest aber habe er als Vermieter von der Drogen-Plantage profitiert, erklärte der Rechtsanwalt der Netzgesellschaft im Prozess vor dem Landgericht.

Der Vertreter des Bunker-Besitzers wies das zurück. Sein Mandant habe angeblich nichts von der Rauschgift-Plantage gewusst. Das könne die Tochter des 78-Jährigen bezeugen. Und auch die Höhe der Forderung wurde bestritten. Denn die mehr als 60 000 Euro seien nicht das Ergebnis einer exakten Messung. Stattdessen sei der Betrag nach einer mathematischen Formel geschätzt worden.

Eine gütliche Einigung kam jedenfalls zwischen den beiden Parteien nicht zustande. Darum müssen beim nächsten Termin Zeugen gehört werden. Der „Pate“ wird aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit wohl nicht vernehmungsfähig sein.