Stühlerücken an der Rathausspitze Christian Zaum ist wieder Ordnungsdezernent in Düsseldorf

Düsseldorf · Nach dem Abschied von Britta Zur gibt es einige Veränderungen in der Riege der Beigeordneten im Rathaus.

Christian Zaum ist erneut Ordnungsdezernent in Düsseldorf.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Mit Beginn des neuen Monats hat Düsseldorf einen neuen Ordnungsdezernenten und ein Mitglied weniger in der Riege der Beigeordneten. Denn Britta Zur ist nun Chefin der Bahn-Tochter DB Sicherheit geworden und Christian Zaum hat infolgedessen erneut das Ordnungsamt übernommen.

Damit war die ehemalige Polizeipräsidentin Gelsenkirchens nur 13 Monate Ordnungsdezernentin, obwohl sie im August 2023 eigentlich ihr Wunschdezernat bekommen hatte. Zaum wiederum ist nicht nur Zurs Nachfolger, sondern auch ihr Vorgänger.

Als solcher hatte er den Ordnungs- und Servicedienst (OSD) ausgebaut und war parteiübergreifend in dieser Rolle sehr geschätzt worden. Zähneknirschend hatte Zaum dann das große Wirtschaftsdezernat übernommen, das nach der Trennung von Michael Rauterkus vakant war.

Kurz vor Zurs Abgang hatte Oberbürgermeister Stephan Keller bekannt gegeben, dass es bis zur Kommunalwahl 2025 erst mal nur noch acht statt sieben Beigeordnete geben wird. Zaum ist nun Dezernent für Ordnung, Wirtschaft, Recht und Gesundheit.

Die Zuständigkeit für die Feuerwehr hat er an Burkhard Hintzsche abgegeben, der zudem das Sportamt von Zur übernimmt. Schule, Soziales und Jugend verbleiben beim Stadtdirektor. Olaf Wagner wiederum, bislang Beigeordneter für Personal, Organisation und Digitalisierung, übernimmt zusätzlich das Einwohnerwesen von Zur.

Unverändert bleiben Dorothée Schneider Kämmerin, Cornelia Zuschke Planungsdezernentin, Jochen Kral Dezernent für Mobilität und Umwelt sowie Miriam Koch Beigeordnete für Kultur und Integration.

Doch warum soll der Verwaltungsvorstand künftig mit einer steuernden Kraft weniger auskommen? Der Grund ist offenbar, dass eine Besetzung bis ins Wahljahr gedauert hätte. Die Festlegung aber noch vor dem Wahltermin hätten den Handlungsspielraum einer neuen Mehrheitskooperation eingeschränkt, die so über die Auswahl des Wahlbeamten entscheiden kann.