Düsseldorf-Flingern Flingern: Polizei hebt illegales Spielcasino hinter Geheimtür aus
Düsseldorf · Das Casino an der Bruchstraße befand sich hinter einer Tür, die mit leeren Getränkekisten getarnt war. Auch Drogen wurden sichergestellt.
(csr/ujr) Einen Volltreffer haben Kontrolleure der Stadt und des Sondereinsatztrupps Prios der Polizei am Freitagabend in Flingern gelandet. In einer Sportsbar stießen die Einsatzkräfte auf ein illegales Spielcasino und auf einen mutmaßlichen Drogenumschlagplatz. Hinter einer getarnten Geheimtür befanden sich laut Polizei in einem separaten Raum elf Geldspielautomaten in vollem Betrieb. Außerdem entdeckten die Ermittler mehrere Hundert Gramm Kokain und andere Drogen sowie Drogenutensilien. Die 42-jährige Angestellte der Bar wurde vorläufig festgenommen. Sie wurde am Wochenende unter Auflagen wieder entlassen. Ermittelt wird wegen illegalen Glückspiels und wegen des Handels mit nicht geringen Mengen Kokain. Wer hinter der Bar steckt und gegen wie viele Personen nun ermittelt wird, ist nicht bekannt.
Gegen 18 Uhr statteten Stadt und Polizei der Bar an der Bruchstraße einen Besuch ab. Während der Kontrolle am Tresen hörten die Einsatzkräfte aus einem Hinterzimmer Geräusche von Spielautomaten. Nachdem sie die mit angeschraubten Leergutkisten getarnte Geheimtür zu dem Hinterraum öffneten, entdeckten sie die illegalen Geldspielautomaten. Ein Mann spielte an einem der Geräte. Die anderen Automaten waren jedoch auch in Betrieb. Über die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde ein Durchsuchungsbeschluss angefragt. Der zuständige Richter ordnete die Durchsuchung aller Räume an. Hierbei wurden Drogen (etwa 500 Gramm Kokain, Drogenutensilien, Dealgeld) gefunden und beschlagnahmt. Zudem stellten die Beamten aus den Automaten mehrere Tausend Euro Bargeld sicher. Die Ermittlungen dauern an.
Wer auch immer hinter dem Drogenhandel steckt: 500 Gramm Kokain haben, wenn sie grammweise an Konsumenten abgegeben werden, ein Grammpreis von 80 bis 120 Euro. Die sichergestellten Drogen haben also einen Wert von rund einer halben Million Euro. Laut Betäubungsmittelgesetz geht es bei Besitz und Handel um eine Straftat, die mit Freiheitsentzug geahndet wird. Im Paragrafen 29 heißt es: Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer (gesetzlich geregelten) Erlaubnis erlangt zu haben. Erst Ende September hatte der städtische Ordnungsdienst bei einer Routinekontrolle im Bahnhofsviertel in einer Privatwohnung ein illegales Spielcasino entdeckt. Im zugehörigen Keller wurde zudem ein Bordell betrieben.